Behauptung eines Obersts im Ruhestand: Ein Kommandeur ohne Diplom wurde zum Generalleutnant befördert!
Der ehemalige Generalsekretär des Verteidigungsministeriums und Funktionär der Kutlu-Partei, Oberst im Generalstabsdienst a.D. Ümit Yalım, behauptete, dass durch eine Gesetzesänderung vom 10. Juli 2025 die Beförderungskriterien für Generalleutnants und Vizeadmirale gelockert wurden, was zu rechtswidrigen Beförderungen geführt habe. Yalım behauptete, dass ein Kommandeur im Heer ohne Diplom zum Generalleutnant befördert worden sei.
In den türkischen Streitkräften (TSK) sorgt eine bemerkenswerte Behauptung über Beförderungsprozesse für Aufsehen. Ümit Yalım, ehemaliger Generalsekretär des Verteidigungsministeriums, Oberst im Ruhestand und stellvertretender Vorsitzender der Kutlu-Partei für Sicherheitspolitik und Außenbeziehungen, erklärte, dass durch eine Gesetzesänderung vom 10. Juli 2025 die Diplomvoraussetzungen für Beförderungen zum Generalleutnant und Vizeadmiral geändert wurden, was Tür und Tor für rechtswidrige Praktiken öffne.
FRÜHERE REGELUNGEN VERLANGTEN ZWEI DIPLOME
Yalım bewertete die Entscheidungen des Obersten Militärrats (YAŞ) gegenüber dem Sözcü-Kolumnisten Saygı Öztürk. Nach der alten Regelung war für eine Beförderung in den Rang eines Generalleutnants oder Vizeadmirals der Abschluss der Streitkräfte-Kriegsakademie/des Instituts für Kriegswissenschaften sowie der Akademie der Streitkräfte/des Gemeinsamen Instituts für Kriegswissenschaften erforderlich – man musste also zwei Diplome vorweisen. Zudem galt die Bedingung, im Heer ein General der Kampftruppe, bei der Marine ein Admiral der Deck- oder Marineklasse und bei der Luftwaffe ein General der Pilotklasse zu sein.
BEDINGUNGEN DURCH NEUE REGELUNG GELOCKERT
Mit der Änderung des Artikels 47 Absatz (f) des Militärpersonalgesetzes am 10. Juli 2025 wurden diese Regeln überarbeitet. Nun ist für die Beförderung zum Generalleutnant oder Vizeadmiral lediglich die Bedingung erforderlich, die Kommando- und Stabsausbildung am Institut für Kriegswissenschaften der jeweiligen Teilstreitkraft abgeschlossen zu haben und ein General oder Admiral der Kampftruppe zu sein. Damit wurde die Pflicht zum Diplom der Akademie der Streitkräfte/des Gemeinsamen Instituts für Kriegswissenschaften aufgehoben; auch die Bedingung, bei der Marine der Deck- oder Marineklasse und bei der Luftwaffe der Pilotklasse anzugehören, wurde gestrichen. Yalım wies darauf hin, dass durch diese Änderung die Anzahl der erforderlichen Diplome von zwei auf eins gesunken sei, die Stabsausbildungspflicht jedoch beibehalten wurde.
VORWURF DER „VOLLSTÄNDIGEN RECHTSWIDRIGKEIT UND NICHTIGKEIT“
Yalım behauptete, dass ein Kommandeur, der im Heer zum Generalleutnant befördert wurde, befördert worden sei, obwohl er nicht über das Diplom der Kriegsakademie/des Instituts für Kriegswissenschaften des Heeres verfüge. Yalım bezeichnete dies als einen Zustand der „vollständigen Rechtswidrigkeit und absoluten Nichtigkeit“ und erklärte: „Die Befehle, die diese Person im Rang eines Generalleutnants erteilt, und die Unterschriften, die sie leistet, sind rechtlich ungültig.“
DIE WICHTIGSTEN PUNKTE DER YAŞ-ENTSCHEIDUNGEN
Die unter dem Vorsitz von Präsident Recep Tayyip Erdoğan abgehaltene Sitzung des Obersten Militärrats (YAŞ) dauerte zweieinhalb Stunden. Einige der wichtigen Entscheidungen der Sitzung lauten wie folgt:
Generalstabschef Armeegeneral Metin Gürak wurde in den Ruhestand versetzt; an seine Stelle trat der Kommandeur des Heeres, Armeegeneral Selçuk Bayraktaroğlu.
Zum neuen Kommandeur des Heeres wurde der Kommandeur der 1. Armee, Armeegeneral Metin Tokel, ernannt.
Die Amtszeiten des Marinekommandeurs Admiral Ercüment Tatlıoğlu und des Luftwaffenkommandeurs Armeegeneral Ziya Cemal Kadıoğlu wurden um ein Jahr verlängert.
Zwei Generäle und Admirale wurden in den nächsthöheren Rang befördert, 61 Oberste wurden zu Generälen und Admiralen ernannt.
Die Amtszeiten von 29 Generälen wurden um ein Jahr und die von 478 Obersten um zwei Jahre verlängert.
Zwei Generäle wurden aufgrund der Altersgrenze zum 1. September 2025 und 43 Generäle und Admirale aufgrund von Stellenmangel zum 30. August 2025 in den Ruhestand versetzt.
Die Anzahl der Generäle und Admirale stieg zum 30. August 2025 von 316 auf 332.
Nachrichtenquelle : 12punto
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