Große Erleichterung für berufstätige Mütter! Teilzeitarbeit wird eingeführt
Das Recht auf Teilzeitarbeit, das zwar in das Beamtengesetz aufgenommen, aber seit 8 Jahren nicht umgesetzt wurde, tritt nun mit einer neuen Verordnung in Kraft. Beamtete Mütter und Väter können dieses Recht in Anspruch nehmen, bis ihre Kinder in die Grundschule kommen.
Eine wichtige Neuregelung für beamtete Mütter und Väter steht bevor. Das Recht auf Teilzeitarbeit, das Flexibilität bei der Kinderbetreuung bietet, soll durch eine neue Verordnung in die Praxis umgesetzt werden.
Dieses Recht, das 2016 in das Beamtengesetz aufgenommen, aber 8 Jahre lang nicht angewendet wurde, wird im Rahmen des „Jahres der Familie“ neu geregelt und in Kraft treten.
Gemäß der neuen Regelung können Beamte, die ein Kind geboren oder adoptiert haben, in Teilzeit arbeiten, bis das Kind in die Grundschule kommt. In diesem Zeitraum halbiert sich jedoch auch das Gehalt des Beamten. Behörden betonen, dass dies eine große Chance für Mitarbeiter bietet, die mehr Zeit für die Kinderbetreuung aufwenden möchten.
Wie NTV berichtet, soll diese Regelung im Rahmen bestimmter Vorschriften umgesetzt werden, um den berufstätigen Eltern Flexibilität zu bieten, ohne den öffentlichen Dienst zu beeinträchtigen.
Wie werden Beamte von diesem Teilzeitarbeitsrecht profitieren? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Hier sind die Details des neuen Verordnungsentwurfs...
TEILZEITÄRA FÜR BEAMTE BEGINNT
Beamte, die ein Kind geboren oder adoptiert haben, können bis zum Schuleintritt des Kindes in Teilzeit arbeiten. Allerdings kann nur einer der beiden Ehepartner dieses Recht in Anspruch nehmen.
Bei Inanspruchnahme des Teilzeitrechts gilt:
Das Gehalt des Beamten wird halbiert.
Die Arbeitszeit beträgt 20 statt 40 Stunden pro Woche.
Es werden Optionen für Vollzeitarbeit an bestimmten Wochentagen oder Teilzeitarbeit an jedem Tag angeboten.
Diese Regelung ermöglicht die Umsetzung des Gesetzes, das 8 Jahre lang nicht angewendet wurde.
OPTIONEN FÜR TEILZEITARBEIT
Laut dem neuen Verordnungsentwurf können Beamte zwischen zwei verschiedenen Arbeitsmodellen wählen:
1. Drei volle Arbeitstage pro Woche.
2. Arbeit an 5 Tagen pro Woche für jeweils mindestens 3 Stunden.
Die zuständigen Vorgesetzten haben die Befugnis, die Arbeitszeiten jeweils im Januar und Juli anzupassen.
KEINE STILLZEIT FÜR TEILZEITBESCHÄFTIGTE MÜTTER
Dem Entwurf zufolge müssen Beamte, die in Teilzeit arbeiten möchten, ihren Antrag mindestens einen Monat im Voraus schriftlich einreichen. Mütter, die dieses Recht in Anspruch nehmen, erhalten jedoch keine Stillzeit.
Adoptiveltern unter den Beamten können ebenfalls von denselben Rechten profitieren, und dieses Recht kann für jedes Kind einzeln in Anspruch genommen werden.
Der erstellte Verordnungsentwurf wurde zur Stellungnahme freigegeben. Das Ministerium für Familie und soziale Dienste wird der Regelung den letzten Schliff geben, und sobald sie in Kraft tritt, können Beamte dieses Recht offiziell nutzen.
Nachrichtenquelle : 12punto
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