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Rentner blicken auf das Opferfest: Wie hoch wird das Bonusgeld sein? Erwartungen auf eine Erhöhung blieben unerfüllt

Vor dem diesjährigen Opferfest werden mehr als 16 Millionen Rentner ein Bonusgeld in Höhe von 4.000 TL erhalten. Für Empfänger von Witwen-, Waisen- und Erwerbsunfähigkeitsrenten gelten jedoch andere Beträge. Die Erwartung einer Erhöhung des Bonusgeldes blieb unerfüllt. Hier sind die Einzelheiten...

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Rentner blicken auf das Opferfest: Wie hoch wird das Bonusgeld sein? Erwartungen auf eine Erhöhung blieben unerfüllt

Während das Opferfest näher rückt, gehört die Frage nach den Feiertags-Sonderzahlungen zu den Themen, die Rentner am meisten beschäftigen. Der SGK-Experte İsa Karakaş hat alle Details zu den Sonderzahlungen in seiner Kolumne geteilt. Laut Karakaş ist in diesem Jahr keine Erhöhung des Betrags für die Opferfest-Sonderzahlung zu erwarten.

Rentner blicken auf das Opferfest: Wie hoch wird das Bonusgeld sein? Erwartungen auf eine Erhöhung blieben unerfüllt

Im Jahr 2025 fällt der Vortag des Opferfestes auf Donnerstag, den 5. Juni. Der erste Feiertag ist Freitag, der 6. Juni, der letzte Tag ist Montag, der 9. Juni. In diesem Rahmen wird erwartet, dass die Zahlungen ab dem 31. Mai schrittweise erfolgen.

Rentner blicken auf das Opferfest: Wie hoch wird das Bonusgeld sein? Erwartungen auf eine Erhöhung blieben unerfüllt

WIRD EINE ERHÖHUNG DES SONDERZAHLUNGSBETRAGS ERWARTET?

Die Sonderzahlung, die Rentnern erstmals 2018 in Höhe von 1.000 TL gewährt wurde, wurde im Laufe der Jahre unregelmäßig erhöht:

2018-2020: 1.000 TL

2021: 1.100 TL

2023: 2.000 TL

2024: 3.000 TL

Ramadan 2025: 4.000 TL

Rentner blicken auf das Opferfest: Wie hoch wird das Bonusgeld sein? Erwartungen auf eine Erhöhung blieben unerfüllt

İsa Karakaş erklärte unter Berufung auf Informationen aus Ankara, dass es für das Opferfest keine neue Erhöhung geben werde. „Ich kann sehr deutlich sagen, dass es leider keine Erhöhung geben wird. Ich hoffe, ich irre mich“, sagte Karakaş und wies auf die Erwartungen der Rentner hin.

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WER ERHÄLT WIE VIEL?

Die Sonderzahlung von 4.000 TL wird nicht an alle Rentner gleich ausgezahlt. Hier sind die Zahlungsdetails nach den Informationen von Karakaş:

Rentner der SSK, BAĞ-KUR und Emekli Sandığı: 4.000 TL volle Zahlung

Empfänger von Hinterbliebenenrenten: Zahlung gemäß dem Anteilssatz

Empfänger von 25 % Waisenrente: 1.000 TL

Empfänger von 50 % Witwenrente: 2.000 TL

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Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsrenten: Zahlung gemäß dem Grad der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit

Anspruchsberechtigte von Personen, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten verstorben sind: Zahlung mit denselben Sätzen

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KRITISCHES DATUM 31. MAI

Für diejenigen, die von der Sonderzahlung profitieren möchten, aber ihre Rentenanträge noch nicht abgeschlossen haben, ist der 31. Mai ein wichtiger Stichtag. Laut Karakaş erhalten auch diejenigen, die bis zu diesem Datum ihren Rentenantrag bei der SGK einreichen, einen Anspruch auf die Sonderzahlung.

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WER ERHÄLT DIE SONDERZAHLUNG?

Die Sonderzahlungen werden nur an Personen ausgezahlt, die eine Rente im Rahmen der SGK beziehen. Dementsprechend können folgende Gruppen die Zahlung nicht erhalten:

Empfänger von Altersruhegeld ab 65 Jahren

Empfänger von Behindertenrenten

Rentner von Banken, Industrie- und Handelskammern sowie TOBB-Versorgungskassen

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Die Feiertags-Sonderzahlungen werden wie jedes Jahr vor dem Fest auf die Konten überwiesen. Es wird erwartet, dass die Zahlungen in der Woche vom 27. Mai beginnen und bis zum Fest abgeschlossen sind. Die SGK wird die Zahlungen schrittweise basierend auf der letzten Ziffer der Rentenversicherungsnummer vornehmen.

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WER KANN VON DER SONDERZAHLUNG PROFITIEREN?

Neben den SGK-Rentnern profitieren auch einige spezielle Gruppen von der Sonderzahlung:

Angehörige von Märtyrern

Veteranen

Sicherheitswächter (Güvenlik korucuları)

Meistersportler

Diese Gruppen können ebenfalls von der Sonderzahlung in Höhe von 4.000 TL profitieren, sofern sie im Rahmen der SGK versichert sind.


Nachrichtenquelle : 12punto

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