Rentner blicken auf das Opferfest: Wie hoch wird das Bonusgeld sein? Erwartungen auf eine Erhöhung blieben unerfüllt
Vor dem diesjährigen Opferfest werden mehr als 16 Millionen Rentner ein Bonusgeld in Höhe von 4.000 TL erhalten. Für Empfänger von Witwen-, Waisen- und Erwerbsunfähigkeitsrenten gelten jedoch andere Beträge. Die Erwartung einer Erhöhung des Bonusgeldes blieb unerfüllt. Hier sind die Einzelheiten...
Während das Opferfest näher rückt, gehört die Frage nach den Feiertags-Sonderzahlungen zu den Themen, die Rentner am meisten beschäftigen. Der SGK-Experte İsa Karakaş hat alle Details zu den Sonderzahlungen in seiner Kolumne geteilt. Laut Karakaş ist in diesem Jahr keine Erhöhung des Betrags für die Opferfest-Sonderzahlung zu erwarten.
Im Jahr 2025 fällt der Vortag des Opferfestes auf Donnerstag, den 5. Juni. Der erste Feiertag ist Freitag, der 6. Juni, der letzte Tag ist Montag, der 9. Juni. In diesem Rahmen wird erwartet, dass die Zahlungen ab dem 31. Mai schrittweise erfolgen.
WIRD EINE ERHÖHUNG DES SONDERZAHLUNGSBETRAGS ERWARTET?
Die Sonderzahlung, die Rentnern erstmals 2018 in Höhe von 1.000 TL gewährt wurde, wurde im Laufe der Jahre unregelmäßig erhöht:
2018-2020: 1.000 TL
2021: 1.100 TL
2023: 2.000 TL
2024: 3.000 TL
Ramadan 2025: 4.000 TL
İsa Karakaş erklärte unter Berufung auf Informationen aus Ankara, dass es für das Opferfest keine neue Erhöhung geben werde. „Ich kann sehr deutlich sagen, dass es leider keine Erhöhung geben wird. Ich hoffe, ich irre mich“, sagte Karakaş und wies auf die Erwartungen der Rentner hin.
WER ERHÄLT WIE VIEL?
Die Sonderzahlung von 4.000 TL wird nicht an alle Rentner gleich ausgezahlt. Hier sind die Zahlungsdetails nach den Informationen von Karakaş:
Rentner der SSK, BAĞ-KUR und Emekli Sandığı: 4.000 TL volle Zahlung
Empfänger von Hinterbliebenenrenten: Zahlung gemäß dem Anteilssatz
Empfänger von 25 % Waisenrente: 1.000 TL
Empfänger von 50 % Witwenrente: 2.000 TL
Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsrenten: Zahlung gemäß dem Grad der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit
Anspruchsberechtigte von Personen, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten verstorben sind: Zahlung mit denselben Sätzen
KRITISCHES DATUM 31. MAI
Für diejenigen, die von der Sonderzahlung profitieren möchten, aber ihre Rentenanträge noch nicht abgeschlossen haben, ist der 31. Mai ein wichtiger Stichtag. Laut Karakaş erhalten auch diejenigen, die bis zu diesem Datum ihren Rentenantrag bei der SGK einreichen, einen Anspruch auf die Sonderzahlung.
WER ERHÄLT DIE SONDERZAHLUNG?
Die Sonderzahlungen werden nur an Personen ausgezahlt, die eine Rente im Rahmen der SGK beziehen. Dementsprechend können folgende Gruppen die Zahlung nicht erhalten:
Empfänger von Altersruhegeld ab 65 Jahren
Empfänger von Behindertenrenten
Rentner von Banken, Industrie- und Handelskammern sowie TOBB-Versorgungskassen
Die Feiertags-Sonderzahlungen werden wie jedes Jahr vor dem Fest auf die Konten überwiesen. Es wird erwartet, dass die Zahlungen in der Woche vom 27. Mai beginnen und bis zum Fest abgeschlossen sind. Die SGK wird die Zahlungen schrittweise basierend auf der letzten Ziffer der Rentenversicherungsnummer vornehmen.
WER KANN VON DER SONDERZAHLUNG PROFITIEREN?
Neben den SGK-Rentnern profitieren auch einige spezielle Gruppen von der Sonderzahlung:
Angehörige von Märtyrern
Veteranen
Sicherheitswächter (Güvenlik korucuları)
Meistersportler
Diese Gruppen können ebenfalls von der Sonderzahlung in Höhe von 4.000 TL profitieren, sofern sie im Rahmen der SGK versichert sind.
Nachrichtenquelle : 12punto
Meistgelesen
Das Schreiben nimmt kein Ende: Noch eine FETÖ-Erinnerung
Der Geist, der an der Leggings hängen blieb...
Abgeordneter, dem ein Wechsel zur AKP nachgesagt wird, beginnt Überzeugungstour
Die internen Debatten der CHP interessieren mich überhaupt nicht
Ümit Özdağ kommentiert neue Parteigründung
Strenge Kontrollen für Fahranfänger
Junges Paar stirbt bei Absturz mit Geländewagen 15 Meter in die Tiefe
Warnung vor dem Risiko von Haarausfall bei GLP-1-Medikamenten
Die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters, die die CHP gewonnen hatte, wird ab der dritten Runde wiederholt
Enver-Altaylı-Vorwurf in der Akte Yazıcıoğlu