Geizige Männer aufgepasst: Kassationsgericht stellt volle Schuld fest
In einem Scheidungsverfahren in Denizli wurde ein Ehemann für voll schuldig befunden, da er keine Haushaltsgeräte anschaffte und seine Frau zwang, auf einem Campingkocher zu kochen, weil er Stromkosten sparen wollte.
Der 2. Zivilsenat des Kassationsgerichts (Yargıtay) hat in einem Scheidungsverfahren entschieden, dass ein Ehemann, der keine Haushaltsgegenstände kaufte, die Nutzung von Haushaltsgeräten aus Angst vor Stromkosten untersagte und seine Frau dazu brachte, auf einem Campingkocher zu kochen, die alleinige Schuld trägt.
Das Gericht, das die Scheidung des Paares beschloss, verurteilte den Ehemann zur Zahlung von 15.000 Lira materiellem Schadensersatz.
ANSPRUCH AUF MATERIELLE UND IMMATERIELLE ENTSCHÄDIGUNG
In dem in Denizli gegenseitig eingereichten Scheidungsverfahren argumentierte der klagende Ehemann, seine Frau habe sich respektlos verhalten, nicht gekocht und nicht geputzt, sodass er diese Aufgaben selbst übernehmen musste.
Der Ehemann erklärte, seine Frau habe nach einiger Zeit das Haus verlassen und sei trotz mehrfacher Aufforderungen über Verwandte nicht zurückgekehrt. Er beantragte die Scheidung sowie 50.000 Lira materiellen und 50.000 Lira immateriellen Schadensersatz.
"JEDEN MORGEN KONTROLLIERT ER DAS GELD IN MEINER TASCHE"
Die beklagte Ehefrau gab in ihrem Schriftsatz an, dass ihr Ehemann keine notwendigen Haushaltsgegenstände gekauft und die Nutzung von Haushaltsgeräten aus Sorge vor Stromkosten verboten habe. Die Frau behauptete, ihr Mann habe sie des Diebstahls bezichtigt und jeden Morgen das Geld in ihrer Tasche kontrolliert.
Sie erklärte zudem, ihr Mann habe sie aus dem Haus geworfen und das Türschloss ausgetauscht, sodass sie nicht mehr zurückkehren konnte. Sie forderte 50.000 Lira materiellen und 100.000 Lira immateriellen Schadensersatz.
Das 4. Familiengericht von Denizli wertete es als Verschulden des Mannes, dass er keinen geordneten Haushalt führte, die Frau auf einem Campingkocher kochen musste und er die Gelegenheit nutzte, das Schloss auszutauschen, nachdem sie das Haus verlassen hatte.
KEIN VERSCHULDEN DER EHEFRAU FESTGESTELLT
Das Gericht sah den Ehemann als voll schuldig an und stellte fest, dass die Ehefrau kein Verschulden treffe. Das Gericht sprach der Frau 15.000 Lira materiellen Schadensersatz zu.
Nachdem der Ehemann gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, wies der 2. Zivilsenat des Regionalgerichts Antalya den Antrag mit der Begründung zurück, dass die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts verfahrens- und gesetzeskonform sei.
Nachdem das Urteil angefochten wurde, bestätigte der 2. Zivilsenat des Kassationsgerichts die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, das den Ehemann für voll schuldig befunden hatte.
Nachrichtenquelle: AA
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