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Gesetzesentwurf zur Begrenzung von Wohngeldzahlungen im türkischen Parlament verabschiedet

Die ersten fünf Artikel des im türkischen Parlament (TBMM) beratenen Sammelgesetzes wurden angenommen; die Regelungen umfassen zahlreiche Themen, von der Begrenzung der Wohngeldzahlungen bis hin zu Steuerbefreiungen für TOKİ-Projekte.

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Gesetzesentwurf zur Begrenzung von Wohngeldzahlungen im türkischen Parlament verabschiedet

In der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wurden die ersten fünf Artikel des „Gesetzesentwurfs zur Änderung des Grundbuchgesetzes und einiger anderer Gesetze sowie des Gesetzesdekrets Nr. 375“, das auch Regelungen zu Wohngeldzahlungen in Wohnanlagen enthält, angenommen.

Die Generalversammlung trat unter dem Vorsitz des stellvertretenden Parlamentspräsidenten Bekir Bozdağ zusammen. Nach Abschluss der Reden außerhalb der Tagesordnung, kurzer Stellungnahmen der Abgeordneten und Erklärungen der Fraktionsvorsitzenden wurden die von den politischen Parteigruppen eingereichten Anträge beraten. Im Anschluss an diesen Prozess wurde mit der Beratung der Artikel des Gesetzesentwurfs begonnen und die ersten fünf Artikel wurden verabschiedet.

ÄNDERUNGEN BEI FINANZREGELUNGEN

Im Rahmen der angenommenen Artikel wurden Regelungen bezüglich des Kapitalmarktrates (SPK) und der Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) getroffen. Demnach müssen Bewertungsgutachten, die von durch den SPK autorisierten Institutionen erstellt wurden, ab dem Datum ihrer Ausstellung durch die betreffenden öffentlichen Einrichtungen, Banken und Finanzinstitute elektronisch und kostenfrei an die Generaldirektion für Grundbuch und Kataster übermittelt werden.

STEUERBEFREIUNG FÜR SOZIALWOHNUNGSPROJEKTE

Gemäß der Regelung werden Sozialwohnungsprojekte, die bis zum 31. Dezember 2027 von der Wohnungsbaubehörde (TOKİ) durchgeführt werden, sowie die damit verbundenen Bauarbeiten von der Stempelsteuer befreit. Auch Ausschreibungsentscheidungen und unterzeichnete Verträge fallen unter diese Regelung. Der Präsident erhält die Befugnis, die festgelegte Frist um 3 Jahre zu verlängern.

NEUER RAHMEN FÜR DIE FESTLEGUNG VON WOHNGELD

Mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes wurden neue Regeln für den Prozess der Festlegung von Wohngeld in Wohnanlagen eingeführt. Demnach unterliegen der Betriebsplan und die Höhe der zu erhebenden Vorauszahlungen der Genehmigung durch die Eigentümerversammlung. In Fällen, in denen kein Betriebsplan vorliegt, muss der Verwalter spätestens innerhalb von 3 Monaten einen vorläufigen Plan erstellen. Die Erhöhungsrate in diesem Plan darf die Neubewertungsrate des Vorjahres nicht überschreiten. Die erstellten vorläufigen Pläne werden den Eigentümern schriftlich mitgeteilt und innerhalb von 3 Monaten in der Generalversammlung beschlossen.

QUALIFIZIERTE MEHRHEIT BEI ÄNDERUNG DES VERWALTUNGSPLANS

Mit der Gesetzesänderung wurden auch die Bedingungen für die Änderung des Verwaltungsplans neu geregelt. Demnach kann der Verwaltungsplan nicht ohne die Stimmen von mindestens zwei Dritteln der Gesamtzahl der unabhängigen Einheiten, die von den Mitgliedern des Vertretungsrates der Wohnanlage repräsentiert werden, geändert werden. Für die Änderung der Bestimmungen zur vorläufigen Verwaltung ist dieselbe Mehrheit erforderlich. Bestimmungen, die dieser Regelung widersprechen, finden keine Anwendung.

GENERALVERSAMMLUNGSSITZUNG BEENDET

Nach den Beratungen schloss der stellvertretende Parlamentspräsident Bekir Bozdağ die Sitzung mit dem Hinweis, dass man am Donnerstag, dem 30. April, erneut zusammenkommen werde.


Nachrichtenquelle: 12punto