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Gesetzesentwurf zur Zivilluftfahrt im türkischen Parlament verabschiedet

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des türkischen Zivilluftfahrtgesetzes sowie einiger weiterer Gesetze und Gesetzesdekrete wurde in der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen und damit verabschiedet.

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Gesetzesentwurf zur Zivilluftfahrt im türkischen Parlament verabschiedet

Gemäß den angenommenen Bestimmungen kann das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur künftig Unter- und Obergrenzen für Dienstleistungen an Schiffen in Häfen, an Piers und Küstenanlagen festlegen, sofern dies zur Förderung des See- und Binnenschiffsverkehrs sowie zur Gewährleistung eines freien, fairen und nachhaltigen Wettbewerbsumfelds erforderlich ist.

Der Ankergebührentarif wird vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur festgelegt und darf 2 Lira pro Bruttoregistertonne des Schiffes nicht überschreiten. Dabei werden Faktoren wie die Reise des Schiffes, die Dauer des Aufenthalts vor Anker, monatliche oder jährliche Pauschalzahlungen, der Grund für das Ankern sowie der Ankerplatz berücksichtigt.

Die Lotsen- und Schlepperdienste bei der Durchfahrt durch den Bosporus und die Dardanellen werden von der Generaldirektion für Küstensicherheit gemäß den vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur festgelegten Verfahren und Grundsätzen durchgeführt. In diesem Bereich können keine natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts bevollmächtigt werden, und es können keine Dienstleistungen extern vergeben werden.

Hafenanlagen, die von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen betrieben werden, sowie Hafenanlagen, die im Rahmen des Gesetzes über Privatisierungspraktiken durch Übertragung oder Vergabe von Betriebsrechten privatisiert wurden, oder Hafenanlagen, die im Rahmen des Gesetzes über die Durchführung bestimmter Investitionen und Dienstleistungen im Rahmen des Build-Operate-Transfer-Modells betrieben werden, dürfen – sofern der Vertrag dies vorsieht – Lotsen- und Schlepperdienste ausschließlich für ihre eigenen Anlagen erbringen.

Von den Bruttoeinnahmen, die natürliche oder juristische Personen aus Lotsen- und Schlepperdiensten sowie damit verbundenen Dienstleistungen wie Festmachen und Positionswechsel erzielen, wird ein Anteil in variablen Sätzen erhoben.

Der von den natürlichen oder juristischen Personen, die Lotsen- und Schlepperdienste erbringen, zu zahlende Anteil ist spätestens bis zum 15. des Monats, der auf den Monat der Leistungserbringung folgt, auf die Konten der Buchhaltungseinheit des revolvierenden Fonds des Ministeriums einzuzahlen. 50 Prozent des eingezahlten Betrags werden bis zum 5. des Folgemonats an die zentrale Buchhaltungseinheit des Ministeriums überwiesen, um als Einnahme in den allgemeinen Haushalt aufgenommen zu werden.

Die Beträge, die von Schiffseignern als Ausgleich für die Treibhausgasemissionen von Handelsschiffen, die zum Be- oder Entladen von Fracht oder Passagieren in Häfen anlegen oder diese verlassen, erhoben werden, werden als Sondereinnahmen im „B“-Plan des allgemeinen Haushalts verbucht. Die zu erhebenden Gebühren basieren auf den verifizierten Treibhausgasemissionen und dem aktuellen CO2-Preis des Emissionshandelssystems der Europäischen Union. Diese Gebühr ist jedes Jahr bis Ende September des Folgejahres als Gesamtbetrag des Vorjahres zu entrichten.

Der Zustand von Handelsschiffen hinsichtlich Rumpf, Maschine, Kessel, allgemeiner Ausrüstung, Rettungsmitteln, Brandschutz und Brandbekämpfung, Navigations- und Funkausrüstung sowie sonstiger Mittel und Zubehörteile gemäß den Vorschriften und deren Überprüfung werden für Schiffe, die unter internationale Abkommen fallen, gemäß den internationalen Verträgen, denen das Land beigetreten ist, und für Handelsschiffe, die nicht unter diese fallen, gemäß den von der Verwaltung erlassenen Vorschriften festgelegt.

Gemäß den Ergänzungen zum Waldgesetz können für temporäre Lager zur Be- und Entladung von Fracht, die für den Güterumschlag auf Straßen mit Zugangskontrolle in staatlichen Wäldern innerhalb der Grenzen von Metropolen zwingend erforderlich sind, sowie für deren ergänzende Anlagen Genehmigungen erteilt werden, sofern diese innerhalb der Straßengrenzen liegen und eine Aufforstungsgebühr entrichtet wird.

SICHERHEITSPERSONAL DARF PERSONENKONTROLLEN DURCHFÜHREN

Mit der geplanten Regelung im türkischen Zivilluftfahrtgesetz bezüglich des Nationalen Sicherheitsausschusses für Zivilluftfahrt und der Luftsicherheit werden alle Passagiere bei der Einreise in Flughäfen und Luftfahrzeuge zusammen mit ihrem mitgeführten Gepäck mit technischen Geräten und bei Bedarf manuell kontrolliert und durchsucht, um die Verletzung der Luftsicherheit zu verhindern.

Luftsicherheitsmaßnahmen werden zur Gewährleistung der Sicherheit von Leben und Eigentum sowie zur Verhinderung illegaler Handlungen gegen Luftfahrzeuge, Luftfahrtanlagen und Personen auch von privatem Sicherheitspersonal unter Aufsicht der allgemeinen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt.

Privates Sicherheitspersonal kann auf schriftliche Anordnung des örtlichen Verwaltungsleiters des Flughafens und unter Aufsicht der allgemeinen Strafverfolgungsbehörden beim Betreten von Luftfahrtanlagen die Kleidung von Personen sowie deren Gegenstände, Gepäck, Fracht und Waren mit technischen Geräten und bei Bedarf manuell kontrollieren und durchsuchen.


Nachrichtenquelle: İHA

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