Gezi-Kontroverse hält an: Aufzeichnungen von 6 Fernsehsendern an die Generalstaatsanwaltschaft übermittelt
Auf Ersuchen der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat die Rundfunkregulierungsbehörde RTÜK die Berichterstattung über die Gezi-Park-Proteste unter die Lupe genommen. Die Aufzeichnungen von 6 Fernsehsendern, deren Mitschnitte die Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf anforderte, sie hätten "Sendungen zur Legitimierung der Gezi-Ereignisse ausgestrahlt", wurden zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft übermittelt.
Der Hohe Rat für Rundfunk und Fernsehen (RTÜK) hat im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungen zu den Gezi-Park-Protesten die Sendeaufzeichnungen einiger Fernsehsender an die Staatsanwaltschaft übermittelt.
Die Generalstaatsanwaltschaft war mit der Behauptung aktiv geworden, dass versucht worden sei, die am 27. Mai 2013 begonnenen Gezi-Park-Ereignisse über die Medien zu legitimieren, und dass diese Berichterstattung zur Ausbreitung der gesellschaftlichen Unruhen beigetragen habe.
ANFORDERUNG DER AUFZEICHNUNGEN DURCH DIE GENERALSTAATSANWALTSCHAFT AN RTÜK
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens schrieb die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft an den RTÜK und forderte die Prüfung der Berichterstattung bestimmter Medienorganisationen während der Gezi-Park-Proteste sowie die Übermittlung der entsprechenden Aufzeichnungen. In dem Schreiben wurde behauptet, dass einige Medienorgane Propaganda für die Gezi-Park-Ereignisse betrieben hätten und diese Sendungen die gesellschaftlichen Unruhen ausgelöst hätten.
Die Generalstaatsanwaltschaft forderte insbesondere die Identifizierung der Fernsehsender, die ab dem 27. Mai 2013 sendeten, sowie die Übermittlung der Archivaufzeichnungen an die Staatsanwaltschaft.
SENDUNGEN VON 6 KANÄLEN ÜBERMITTELT
Der RTÜK reagierte nach einer durchgeführten Prüfung auf das Ersuchen der Staatsanwaltschaft. Es wurde bekannt, dass die Sendeaufzeichnungen von Cem TV, Flash TV, Halk TV, Kanal D, Fox TV und Samanyolu Haber TV an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden. Es wurde mitgeteilt, dass die Berichterstattung der betreffenden Sender während des Gezi-Park-Prozesses Gegenstand der Untersuchung sei.
VERBINDUNG ZUR ERMITTLUNG GEGEN AYŞE BARIM
Ein wichtiger Teil der Ermittlungen betraf die Managerin Ayşe Barım. Nach Berichten in der Print- und visuellen Presse über ihre Teilnahme an den Gezi-Park-Protesten wurde gegen Ayşe Barım ein Verfahren wegen des Vorwurfs der "Beihilfe zum Versuch, die Regierung der Republik Türkei zu stürzen oder an der Ausübung ihrer Pflichten zu hindern" eingeleitet und Barım wurde inhaftiert.
Im Rahmen der nach der Inhaftierung von Barım ausgeweiteten Ermittlungen wurde auch begonnen zu untersuchen, wie die Medienorganisationen über die Ereignisse berichteten.
Nachrichtenquelle: 12punto
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