Gründung von Unternehmen durch Kommunen und deren Tochtergesellschaften genehmigungspflichtig
Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Gesetzesänderung wurde ein wichtiger Schritt in Bezug auf Kommunen und deren Tochtergesellschaften vollzogen.
Durch die Gesetzesänderung wurde die Gründung von Unternehmen oder Genossenschaften sowie die Beteiligung daran durch Kommunen und deren Tochtergesellschaften von der Genehmigung des Präsidenten abhängig gemacht.

Nachrichtenquelle: 12punto
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