Grundlegende Änderungen am Lehrerberufsgesetz geplant
Mit dem Lehrerberufsgesetz sind bedeutende Änderungen der Voraussetzungen für den Lehrerberuf geplant. Dem Entwurf zufolge, der dem Parlament vorgelegt werden soll, werden Kandidaten erst nach einer Ausbildung an einer Akademie ernannt. Die Dauer der Vorbereitungsausbildung an der Akademie soll vier Semester betragen. Jeder Kandidat, der die Ausbildung absolviert, wird einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen.
Die Ausbildung und die Ernennungsprozesse für Lehrerkandidaten werden neu geregelt. Es wird erwartet, dass der Entwurf in den kommenden Tagen dem Parlamentspräsidium vorgelegt wird.
Der türkische Bildungsminister Yusuf Tekin erklärte in einer Fernsehsendung zu diesem Thema, dass man eine „Revision“ des Lehrerbildungsprozesses für unerlässlich halte.
Laut einem Bericht von Ekonomim.Com enthält der Gesetzesentwurf folgende Punkte:
• Gemäß dem Entwurf des Lehrerberufsgesetzes werden Kandidaten erst nach einer Ausbildung an einer Akademie ernannt.
• Auch für bestehende Lehrkräfte wird eine Ausbildungsplanung erstellt. Inspektoren werden Kontrollen an Schulen durchführen. Lehrkräfte, die bei den Kontrollen als unzureichend eingestuft werden, müssen eine Ausbildung an der Akademie absolvieren.
• Wer auch bei einer zweiten Bewertung als unzureichend befunden wird, wird in den allgemeinen Verwaltungsdienst versetzt.
• Die Dauer der Vorbereitungsausbildung für Lehrerkandidaten an der Akademie wird vier Semester betragen.
• Jeder Kandidat, der die Ausbildung absolviert, wird einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen.
• An der Akademie werden für jedes theoretische Fach mindestens zwei schriftliche Prüfungen durchgeführt. Die Bestehensgrenze für die Fächer wurde auf 60 von 100 Punkten festgelegt. Wer in einem Fach durchfällt, erhält eine zusätzliche Prüfungsmöglichkeit.
• Wer auch in der Nachprüfung weniger als 60 Punkte erzielt, wird von der Akademie ausgeschlossen.
• Es wird zudem gemessen, wie gut die Kandidaten die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht umsetzen können. Wer in den praktischen Fächern weniger als 70 Punkte erzielt, wird von der Akademie ausgeschlossen.
FEHLZEITENREGELUNG
• Lehrkräften werden pro Semester 5 Tage Fehlzeit gewährt.
• Sollten Lehrerkandidaten aufgrund eines ärztlichen Attests 20 Tage oder mehr fehlen, wird ihre Einschreibung bis zum nächsten Semester ausgesetzt.
• Wer 6 Tage oder mehr unentschuldigt fehlt, wird von der Akademie verwiesen.
• Lehrerkandidaten unterliegen während ihrer gesamten Ausbildung an der Akademie wie Studenten einer Disziplinarordnung.
• Personen, die für illegale Organisationen werben, politische Propaganda betreiben, an Aktionen teilnehmen, Gewalt ausüben oder verbale oder sexuelle Belästigung begehen, werden von der Akademie ausgeschlossen.
GEWALTSCHUTZREGELUNG
• Mit der Neuregelung werden die Strafen für Gewalt gegen Pädagogen um die Hälfte erhöht und die Möglichkeit einer Untersuchung ohne Inhaftierung abgeschafft.
• Zudem werden Lehrkräfte disziplinarisch bestraft, die Bilder von Schülern ohne die Erlaubnis der Eltern in sozialen Medien teilen.
• Es wird erwartet, dass das Lehrerberufsgesetz in Kürze dem Parlament zugeleitet wird.
Nachrichtenquelle: 12punto
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