Grundsatzentscheidung für Fahrzeughalter: Kreditkartengebühr von TÜVTÜRK verstößt gegen geltendes Recht
Ein Bürger im Bezirk Niksar in der Provinz Tokat, der gegen die bei einer Fahrzeuguntersuchung erhobene Kreditkartengebühr Einspruch eingelegt hatte, erwirkte beim Verbraucherschlichtungsausschuss eine Entscheidung, die als Präzedenzfall für ähnliche Anträge dienen könnte.
Der in Tokat lebende Ali Kaya brachte sein Fahrzeug mit dem Kennzeichen 60 ADL 824 am 4. November 2025 zur TÜVTÜRK-Niederlassung in Niksar, um die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen. Als Kaya die Prüfgebühr mit seiner Kreditkarte bezahlen wollte, wurde von ihm eine zusätzliche Provisionsgebühr in Höhe von 65,63 TL verlangt.
Trotz Kayas Einwand, dass diese Praxis nicht rechtmäßig sei, wurde der Betrag eingezogen. Daraufhin reichte Kaya den Fall beim Verbraucherschlichtungsausschuss ein.
RECHTSPRÜFUNG DURCHGEFÜHRT
Der Schlichtungsausschuss prüfte den Antrag im Rahmen des Verbraucherschutzgesetzes Nr. 6502 sowie des Artikels 17 des Kreditkartengesetzes. In der Prüfung wurde festgestellt, dass Vertragsunternehmen von Verbrauchern bei Zahlungen mit Kreditkarten keine Provisionen oder zusätzliche Servicegebühren verlangen dürfen.
Der Ausschuss entschied einstimmig, dass die aufgrund der Kreditkartennutzung erhobene Provision rechtswidrig sei, und ordnete an, dass die eingezogenen 65,63 TL von TÜVTÜRK an den Verbraucher zurückzuerstatten sind.

„ICH HABE GEZWUNGENERMASSEN GEZAHLT UND MICH DANACH BESCHWERT“
Ali Kaya schilderte seine Erfahrungen wie folgt:
„Am 4. November brachte ich mein Motorrad zur TÜVTÜRK-Prüfstelle in Niksar, um es untersuchen zu lassen. Bei der Bezahlung sagte ich, dass ich mit Kreditkarte zahlen möchte. Sie teilten mir mit, dass eine Provision erhoben werde. Obwohl ich erklärte, dass dies nicht zulässig sei, zahlte ich gezwungenermaßen. Daraufhin nahm ich den detaillierten Zahlungsbeleg und wandte mich an den Verbraucherschlichtungsausschuss. Der Ausschuss teilte mit, dass die Gebühr per Schiedsspruch zurückerstattet werden müsse. Ich habe mit der TÜVTÜRK-Zentrale gesprochen; sie sagten, die Gebühr werde nicht erstattet und ich könne sie bei Bedarf pfänden lassen. Aus Sorge, dass die Vollstreckungskosten an mir hängen bleiben würden, habe ich diesen Weg nicht eingeschlagen.“
Nachrichtenquelle: İHA
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