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Haftbefehl der Istanbuler Staatsanwaltschaft gegen Netanjahu

Die Istanbuler Staatsanwaltschaft hat Haftbefehle gegen 37 Personen, darunter Netanjahu, wegen des Vorwurfs des Völkermords erlassen.

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Haftbefehl der Istanbuler Staatsanwaltschaft gegen Netanjahu

Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat Haftbefehle gegen 37 hochrangige israelische Funktionäre, darunter den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu, wegen des Vorwurfs des „Völkermords“ erlassen.

Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft gab bekannt, dass Haftbefehle gegen 37 israelische Amtsträger, einschließlich des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu, wegen des Tatbestands des „Völkermords“ ausgestellt wurden.

In der Erklärung, in der festgestellt wird, dass der Staat Israel bisher systematisch Völkermord im Gazastreifen begangen habe, heißt es: „Infolge des Völkermords und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die der Staat Israel bisher systematisch im Gazastreifen begangen hat, sind Tausende von Menschen, darunter Frauen und Kinder, ums Leben gekommen; zudem wurden Tausende verletzt und Wohngebiete unbrauchbar gemacht. Am 29. Januar 2024 wurde das 6-jährige Mädchen namens ‚Hind Recep‘ von israelischen Soldaten mit 335 Schüssen ermordet. Insbesondere seit dem 7. Oktober 2023 nehmen die genannten Handlungen von Tag zu Tag zu. Bei dem Angriff auf das Al-Ahli-Baptisten-Krankenhaus am 17. Oktober 2023 kamen 500 Menschen ums Leben. Am 29. Februar 2024 wurde medizinische Ausrüstung von israelischen Soldaten bewusst zerstört, am 21.03.2025 wurde das Türkisch-Palästinensische Freundschaftskrankenhaus bombardiert, und in ähnlicher Weise wurden zahlreiche weitere Gesundheitseinrichtungen angegriffen. Zudem wurde festgestellt, dass Gaza unter Blockade steht und Opfern der Zugang zu humanitärer Hilfe verwehrt wird, was auch in der Weltöffentlichkeit breiten Raum eingenommen hat.“

In der Erklärung, in der darauf hingewiesen wird, dass aufgrund des Angriffs auf die Sumud-Flotte in internationalen Gewässern gegen das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen verstoßen wurde und aufgrund der Freiheitsberaubung von Personen ein Ermittlungsverfahren von Amts wegen eingeleitet wurde, heißt es: „Aktivisten, die sich zur humanitären Hilfeleistung in der Globalen Sumud-Flotte befanden, waren mit Seefahrzeugen auf dem Weg nach Gaza. Die Globale Sumud-Flotte wurde von Einheiten der israelischen Marine in internationalen Gewässern angegriffen. In Bezug auf die bei diesem Angriff festgehaltenen Opfer wurde von unserer Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, der Zuständigkeitsregeln gemäß Artikel 15 der Strafprozessordnung Nr. 5271 sowie der Aufgabenregeln gemäß den Artikeln 12-13 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 ein Ermittlungsverfahren von Amts wegen wegen der Straftatbestände ‚Quälerei, qualifizierter Raub, Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung sowie Entführung oder Festhalten von Verkehrsmitteln‘ eingeleitet.“

In der Fortsetzung der Erklärung heißt es weiter:

„Die vom Staat Israel festgehaltenen Opfer wurden am 4. Oktober 2025, 7. Oktober 2025, 9. Oktober 2025 und 10. Oktober 2025 auf dem Luftweg in unser Land gebracht. Nach der Rückkehr der Opfer in unser Land wurden ihre forensischen und psychologischen Untersuchungen durch die Präsidentschaft des Istanbuler Instituts für Rechtsmedizin durchgeführt und die erstellten forensischen Untersuchungsberichte an unsere Generalstaatsanwaltschaft übermittelt.

Die Aussagen der Personen wurden von unserer Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Eigenschaft als Opfer/Nebenkläger aufgenommen. Während der laufenden Ermittlungen wurden an die Istanbuler Polizeidirektion und die Präsidentschaft des Nationalen Nachrichtendienstes (MİT) Ersuchen gerichtet, um die materielle Wahrheit aufzudecken und die Personen zu identifizieren, die strafrechtlich für den Vorfall verantwortlich sind. Während des Ermittlungsprozesses wurden unserer Generalstaatsanwaltschaft durch die Anwälte der Opfer der Globalen Sumud-Flotte verschiedene Petitionen bezüglich des Geschehens vorgelegt. Am 07.11.2025 wurde bei der Anwaltskammer Istanbul Nr. 2 eine Strafanzeige eingereicht, die unserer Generalstaatsanwaltschaft als Anzeige diente. Im Lichte der gewonnenen Beweise wurde festgestellt, dass die unten genannten israelischen Staatsfunktionäre sowohl hinsichtlich der systematisch im Gazastreifen begangenen ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord‘ als auch hinsichtlich der Handlungen gegen die Globale Sumud-Flotte strafrechtlich verantwortlich sind.“

In der Erklärung, in der mitgeteilt wird, dass Haftbefehle gegen 37 Verdächtige, darunter der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu, erlassen wurden, heißt es: „Nachdem festgestellt wurde, dass die Verdächtigen derzeit nicht in unserem Land anwesend sind und daher nicht festgenommen werden konnten, wurden am 7. November 2025 auf Antrag unserer Generalstaatsanwaltschaft vom zuständigen Istanbuler Friedensstrafgericht Haftbefehle gegen 37 Verdächtige, darunter der israelische Premierminister Benjamin Netanjahu, der israelische Verteidigungsminister Israel Katz, der israelische Minister für nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir, der israelische Generalstabschef Eyal Zamir und der Kommandeur der israelischen Marine David Saar Salama, wegen der im türkischen Strafgesetzbuch unter Artikel 77 geregelten ‚Verbrechen gegen die Menschlichkeit‘ und der im türkischen Strafgesetzbuch unter Artikel 76 geregelten ‚Völkermord‘ erlassen. Die Ermittlungen werden akribisch und vielseitig fortgesetzt.“


Nachrichtenquelle: İHA

Generalstaatsanwalt Benjamin Netanjahu Vereinte Nationen Strafsache