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Haftstrafe gegen Journalisten Merdan Yanardağ

Gegen den Chefredakteur von TELE1 TV, den Journalisten Merdan Yanardağ, wurde vom 30. Strafgericht erster Instanz in Istanbul eine Haftstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verhängt.

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Haftstrafe gegen Journalisten Merdan Yanardağ

Das 30. Strafgericht erster Instanz in Istanbul hat den Chefredakteur von TELE1, Merdan Yanardağ, wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Herabwürdigung der militärischen oder polizeilichen Organisationen des Staates“ zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt.

Wie der Journalist Furkan Karabay berichtete, hielt das Gericht innerhalb von 7 Tagen zwei Verhandlungen ab und gewährte keinen Strafaufschub.

Karabay teilte dazu Folgendes mit:

"Merdan Yanardağ hatte sich am 5. Februar 2024 auf dem YouTube-Kanal von TELE1 geäußert.

Das Generalkommando der Gendarmerie hatte aufgrund der Äußerungen von Yanardağ Strafanzeige erstattet.

Gegen Yanardağ wurde ein Verfahren wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Herabwürdigung der militärischen oder polizeilichen Organisationen des Staates“ eingeleitet, da er sich in dem Video mit dem Titel „An welchen Punkt hat die politische Ethik der AKP die Türkei gebracht?“ entsprechend geäußert hatte."

In der Sendung, die zu dem Verfahren führte, hatte Yanardağ Folgendes gesagt:

“…Es wurde unter unfairen Bedingungen durchgeführt, da bin ich mir sicher. Nun betrachte ich den Betrug als eine Behauptung. Wir haben die schwarze Propaganda gesehen, wir haben die Lüge gesehen, wir haben die Verleumdung gesehen, und wir haben den Betrug mit manipulierten Videos gesehen. Nennen wir es eine Behauptung, aber wir sind uns sicher, dass diese Wahlen unter unfairen, antidemokratischen Bedingungen stattgefunden haben. Sie haben die Staatsmacht mobilisiert, stellenweise haben Gendarmen Broschüren verteilt. Sie haben die Broschüren der AKP-Regierung verteilt. Lügenbroschüren darüber, dass die CHP mit der PKK zusammenarbeite. Zudem gibt es Gendarmeriekommandanten, die das sagen, sie sagen, sie hätten sich geschämt. Wie dem auch sei, das ist eine solche Behauptung. Nehmen wir an, es sei nichts passiert, Herr Professor, als Ergebnis ist diese Entscheidung durch den Hohen Wahlausschuss gegangen. Ja, 48 zu 52 Prozent. Der Unterschied beträgt 2 Prozent. Akzeptieren wir das 2-Prozent-Ergebnis, Herr Erdoğan, wo ordnen Sie die 48 Prozent ein? Sind die 48 Prozent keine Staatsbürger der Republik Türkei, sind sie kein Teil des nationalen Willens, bitte sehr, Herr Professor…”


Nachrichtenquelle: 12punto

Merdan Yanardağ