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Haftstrafen für 67 Personen bei Gedenkveranstaltung zum 10. Oktober

69 Personen, die an der Gedenkveranstaltung zum ersten Jahrestag des Anschlags am Bahnhof vom 10. Oktober teilnehmen wollten, wurden wegen Verstoßes gegen das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen angeklagt. 67 Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen 10 Monaten und 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt.

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Haftstrafen für 67 Personen bei Gedenkveranstaltung zum 10. Oktober

Die Gedenkveranstaltung zum ersten Jahrestag des IS-Bombenanschlags vom 10. Oktober 2016 in Ankara wurde vom Gouverneursamt Ankara aus Sicherheitsgründen untersagt; es wurde jedoch erklärt, dass eine symbolische Gruppe von Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen eine Gedenkveranstaltung abhalten dürfe. Am Tag des Gedenkens wurde mitgeteilt, dass Familienangehörige nur nach einer Überprüfung ihrer Nachnamen auf das Gelände gelassen würden, weshalb Familienmitglieder mit anderen Nachnamen, Angehörige von Vermissten und sogar Verletzte nicht zum Gedenkort zugelassen wurden. Die Polizei griff gegen die Bürger ein, die an der Gedenkveranstaltung teilnehmen wollten, und nahm zahlreiche Personen fest.

Gegen 67 Teilnehmer der Gedenkveranstaltung wurde ein Verfahren wegen verschiedener Straftaten im Rahmen des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationen eingeleitet.

Das 13. Strafgericht erster Instanz in Ankara hat nun das begründete Urteil verkündet.

FREISPRUCH VOM VORWURF DES "VERSTOSSES GEGEN DAS VERSAMMLUNGS- UND DEMONSTRATIONSGESETZ"

Das Gericht stellte das Verfahren gegen einen der Angeklagten, C.K., aufgrund dessen Ablebens ein und sprach vier weitere Angeklagte vom Vorwurf der "Teilnahme an rechtswidrigen Versammlungen und Märschen mit Waffen oder ähnlichen Tatwerkzeugen" frei, da die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.

Gegen insgesamt 34 Angeklagte, darunter die drei vom oben genannten Vorwurf freigesprochenen Personen, wurde wegen "Widerstands gegen die Auflösung bei rechtswidrigen Versammlungen oder Demonstrationen trotz Aufforderung und Anwendung von Zwang" eine Haftstrafe von 10 Monaten verhängt. Die Strafen der Angeklagten wurden in eine Geldstrafe von 18.000 Lira umgewandelt.

1 JAHR UND 4 MONATE HAFT FÜR 32 PERSONEN

Das Gericht verurteilte 32 Angeklagte wegen "Widerstands gegen die Ausübung eines öffentlichen Amtes" zu einer Haftstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten. Die Haftstrafen von 29 Angeklagten wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der Antrag auf Strafaussetzung für drei dieser Angeklagten wurde abgelehnt.

Das Gericht verurteilte drei der wegen "Widerstands" verurteilten Angeklagten zudem wegen "Beleidigung eines Amtsträgers in Ausübung seines Dienstes" zu einer Geldstrafe von 19.400 Lira. Ein weiterer Angeklagter wurde ausschließlich wegen "Beleidigung" zu einer Geldstrafe von 19.400 Lira verurteilt.

Von den wegen anderer Delikte verurteilten Angeklagten wurden 38 vom Vorwurf der "Sachbeschädigung an öffentlichem Eigentum" freigesprochen.


Nachrichtenquelle: 12punto

Anschlag am Bahnhof vom 10. Oktober