Hanfanbau in 21 Provinzen genehmigt: Verkauf erfolgt über Apotheken
Mit einer neuen Verordnung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft wurden die Produktions- und Kontrollgrundsätze für die Nutzung von Hanf festgelegt, die neben der Gewinnung von Fasern, Samen und Stängeln auch den Einsatz in medizinischen, gesundheitsbezogenen und Körperpflegeprodukten umfassen. Im Rahmen der Regelung wurde der Hanfanbau in 21 Provinzen erlaubt, wobei festgelegt wurde, dass die aus Hanf gewonnenen Produkte ausschließlich lizenziert und über Apotheken vertrieben werden dürfen.
Die vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft erstellte Verordnung über den Hanfanbau und dessen Kontrolle ist nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. Mit der Regelung wurden die Grundsätze für Produktion, Kontrolle und Überwachung des Hanfanbaus für verschiedene Zwecke festgelegt.
PRODUKTIONS- UND KONTROLLPROZESS FESTGELEGT
Im Rahmen der Verordnung wurde neben der Produktion von Fasern, Samen und Stängeln auch die Gewinnung von Blüten und Blättern für medizinische und gesundheitsbezogene Produkte sowie für Körperpflege- und Ergänzungsprodukte ohne berauschende Wirkung geregelt. Es wurden die Methoden definiert, die in allen Phasen von der Aussaat bis zur Ernte anzuwenden sind, sowie die Maßnahmen zur Verhinderung einer zweckentfremdeten Nutzung der aus Hanf gewonnenen Blüten und Blätter und die Verantwortlichkeiten der zuständigen Behörden festgelegt.
PROVINZEN MIT GENEHMIGUNG FÜR HANFANBAU
Der Hanfanbau zur Gewinnung von Fasern, Samen und Stängeln kann in Amasya, Antalya, Bartın, Burdur, Çorum, İzmir, Karabük, Kastamonu, Kayseri, Konya, Kütahya, Malatya, Ordu, Rize, Samsun, Sinop, Sivas, Tokat, Uşak, Yozgat und Zonguldak sowie in den Landkreisen dieser Provinzen erfolgen.
SPEZIELLE BEREICHE FÜR MEDIZINISCHE UND GESUNDHEITSPRODUKTE
Der Hanfanbau für medizinische und gesundheitsbezogene Produkte kann auf dem Gelände der Afyon-Alkaloid-Fabrik der Generaldirektion des Bodenamt (TMO), in organisierten Landwirtschaftszonen oder innerhalb der Provinzgrenzen von Einrichtungen durchgeführt werden, die über eine Produktionsgenehmigung des Gesundheitsministeriums verfügen, über geschlossene Räume mit Klimatisierungsmöglichkeiten verfügen und hohe Sicherheitsvorkehrungen aufweisen.
LIZENZ- UND APOTHEKENPFLICHT FÜR HANFPRODUKTE
Mit der vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Regelung wurde das Inverkehrbringen von medizinischen Produkten, Gesundheitsprodukten, Körperpflege- und Ergänzungsprodukten aus Hanf genehmigungspflichtig. Kein Produkt, das nicht von der zuständigen Behörde zugelassen wurde, darf zum Verkauf angeboten werden. Produkte in diesem Bereich werden den Verbrauchern ausschließlich über Apotheken zugänglich gemacht. Der Verkauf von medizinischen und gesundheitsbezogenen Produkten ohne Rezept wurde untersagt.
Für Ergänzungs- und Körperpflegeprodukte wurde ein maximaler THC-Gehalt von 0,3 Prozent festgelegt. Die Einhaltung dieses Wertes muss durch Analyseberichte von autorisierten Laboren belegt werden. Bei Lizenzanträgen ist es zwingend erforderlich, Informationen über Produktinhalt, Produktionsprozess, Sicherheit und gesundheitliche Auswirkungen sowie Details zur Verpackung und Kennzeichnung bei der Behörde einzureichen.
Lizenzierte Produkte werden über ein elektronisches Nachverfolgungssystem mit QR-Code überwacht. Alle Phasen von der Produktion bis zum Endverbraucher werden dokumentiert. Bei Feststellung von Aktivitäten, die gegen die Vorschriften verstoßen, ist die Behörde befugt, das Produkt vom Markt zu nehmen sowie die Lizenz vorübergehend auszusetzen oder zu entziehen. Gegen Verkäufe, die nicht den Regeln entsprechen, werden verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Sanktionen verhängt, und die betroffenen Produkte werden vernichtet.
BEWERBUNGS- UND GENEHMIGUNGSKALENDER BEKANNT GEGEBEN
Die Anbaugenehmigung für die Produktion von Fasern, Samen und Stängeln ist jedes Jahr zwischen dem 1. Januar und dem 1. April bei der höchsten Verwaltungsbehörde des Ortes einzuholen, an dem die Produktion stattfinden soll. Anträge für die Produktion von medizinischen, gesundheitsbezogenen sowie Körperpflege- und Ergänzungsprodukten sind im gleichen Zeitraum beim Bodenamt (TMO) einzureichen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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