Anklageschrift zur Stadtverwaltung Istanbul: Beweise aus einem einzigen Foto, Straftaten aus Gefühlen konstruiert
In der Anklageschrift, in der für İmamoğlu tausendjährige Haftstrafen gefordert werden, wird der Vorwurf der Spionage auf Basis eines einzigen Fotos erhoben, während sich bei einigen Kronzeugen herausstellte, dass ihre Behauptungen über millionenschwere Straftaten lediglich auf persönlichen Vermutungen beruhten. Der Journalist Osman Çaklı hat die wichtigsten Details der İmamoğlu-Anklageschrift für 12punto analysiert.
Die von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft erstellte, rund 4.000 Seiten umfassende Anklageschrift zur Stadtverwaltung Istanbul (İBB) stützt ihre Vorwürfe im Wesentlichen auf Aussagen von Kronzeugen und 15 geheimen Zeugen. In der Öffentlichkeit wird die Anklageschrift vielfach als politischer Abrechnungsversuch diskutiert. Es fällt auf, dass die geheimen Zeugen, die als Hauptbelastungszeugen für zahlreiche Vorwürfe wie Ausschreibungsbetrug, die Finanzierung oppositioneller Medien und Journalisten – darunter Sender wie Halk TV und TELE1 – sowie Spionage angeführt werden, keine direkten Augenzeugen der behaupteten Straftaten sind.
Die Anklageschrift, deren Erstellung durch die Staatsanwaltschaft Monate in Anspruch nahm, sorgte bei ihrem Bekanntwerden für heftige Debatten. In dem Dokument, das 143 Handlungen und 402 Verdächtige umfasst, fordert die Staatsanwaltschaft tausendjährige Haftstrafen für den CHP-Präsidentschaftskandidaten und İBB-Bürgermeister Ekrem İmamoğlu. Doch was sind die Kernpunkte der Anklageschrift?
76-MALIGE BEZUGNAHME AUF DEN GEHEIMEN ZEUGEN ÇINAR: „SOLL GEGEBEN HABEN, SOLL PASSIERT SEIN“
Einer der Hauptakteure bei den Vorwürfen des „Ausschreibungsbetrugs“, die das Fundament der Anklageschrift bilden, ist der geheime Zeuge Çınar. Das Wort „Ausschreibung“ kommt in der Anklageschrift insgesamt 31.635 Mal vor. Die Generalstaatsanwaltschaft hat sich in 76 Fällen auf die Aussage von Çınar berufen.
Der geheime Zeuge Çınar spricht in seiner Aussage über einen Bargeldverkehr zwischen Emrah Bağdatlı und Nihat Sütlaş und behauptet, die beiden „hätten bei der Verteilung von Bargeld geholfen. Dieses Geld sei an Halk TV, TELE 1, Milli Gazete und einige YouTuber geflossen.“
Die Anklageschrift nutzt die Kopie von Çınars Aussage mehrfach an verschiedenen Stellen, um Unregelmäßigkeiten bei Ausschreibungen im Rahmen von Organisationen und Veranstaltungen zu begründen und so die Basis für den Vorwurf des Ausschreibungsbetrugs zu schaffen.
DIE „GEFÜHLSTÄTER“ IN DER ANKLAGESCHRIFT
In der Aussage eines Verdächtigen, der in der IT-Abteilung der İBB arbeitet, heißt es bezüglich der Datenverarbeitung und des Verkaufs – was auch als Grundlage für die Spionagevorwürfe dient –, dass er zwar keine Befugnis für diese Bereiche habe und keine Kenntnisse besitze, er aber nach seiner Beobachtung der Vorgesetzten „das Gefühl hatte“, dass Daten in die USA und nach Deutschland gesendet wurden.
Ein weiterer Verdächtiger, Güngör G., macht eine ähnliche Aussage: „Ab dem ersten Monat des Jahres 2025 hatte ich das Gefühl, dass einige Unregelmäßigkeiten im Gange waren. Ich hatte ohnehin keinen engen Austausch mit Murat Kapki, daher konnte ich ihn nicht viel fragen. Murat Kapki war im gleichen Zeitraum ebenfalls nervös. Es wirkte, als wüsste er, dass gegen ihn ermittelt wird und er festgenommen werden würde.“
EIN EINZIGES FOTO ALS BEWEIS FÜR SPIONAGE GEWERTET
Andererseits enthält die Anklageschrift bemerkenswerte Details zu Hüseyin Gün, der in der Öffentlichkeit als Spion bekannt ist und dessen Fall zuletzt zur Verhaftung des Journalisten Merdan Yanardağ führte. In dem von der Staatsanwaltschaft erstellten Organigramm wird Ekrem İmamoğlu als Anführer der kriminellen Vereinigung dargestellt. Hüseyin Gün wird innerhalb der hierarchischen Struktur derselben Organisation unter İmamoğlu eingeordnet. Als Grundlage für die Verbindung zwischen Hüseyin Gün und İmamoğlu dient laut Anklageschrift jedoch lediglich ein einziges Foto. Dass Hüseyin Gün zuvor Beziehungen zu verschiedenen Politikern unterhielt und mit ihnen auf Fotos zu sehen ist, ist zudem aus offenen Quellen ersichtlich.
WIE OFT KOMMT ES IN DER ANKLAGESCHRIFT VOR?
Dass die Anklageschrift hunderte Male Aussagen enthält, die lediglich persönliche Meinungen und Einschätzungen wiedergeben, hat für Empörung gesorgt. In der Anklageschrift finden sich 969 Mal „Soweit ich mich erinnere“, 774 Mal „Ich weiß es nicht“, 691 Mal „sollen...“, 546 Mal „Ich habe gehört“, 516 Mal „Soweit ich weiß“, 499 Mal „Könnte sein“, 401 Mal „Ich habe erfahren“, 347 Mal „Hatte gesagt“, 235 Mal „Ich denke“, 136 Mal „Könnte ich sein“, 83 Mal „Wurde gesagt“, 62 Mal „Nach dem, was ich gehört habe“, 59 Mal „Ich bin der Meinung“, 52 Mal „Habe ich aus Quellen erfahren“, 51 Mal „Ich weiß es nicht“, 37 Mal „Wahrscheinlich“, 36 Mal „Hatte ich gehört“, 9 Mal „Hörte ich“, 9 Mal „Habe ich gefühlt“.
Nachrichtenquelle: 12punto
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