In Eskişehir wurde das Geben von Geld an Bettler per Gouverneursbeschluss verboten
Das Gouverneursamt von Eskişehir hat mit einer veröffentlichten 'Allgemeinen Anordnung' das Geben von Geld an bettelnde Personen sowie an Kinder oder behinderte Menschen, die zum Betteln gezwungen werden, verboten.
Der Gouverneur von Eskişehir, Hüseyin Aksoy, hat eine 'Allgemeine Anordnung' auf der Website des Gouverneursamtes veröffentlicht. In dem Beschluss wurde bekannt gegeben, dass es verboten ist, Kindern oder behinderten Menschen, die zum Betteln gezwungen werden, Geld zu geben.
"STRAFMASSNAHMEN WERDEN EINGELEITET"
In dem Beschluss heißt es:
"Es wurde beschlossen, dass die Nutzung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parks und Gärten, Bahnhöfen, Parkplätzen, Haltestellen, historischen und kulturellen Stätten, Gotteshäusern, verlassenen Gebäuden, Baustellen, Bankautomaten, Unterführungen und ähnlichen Orten als Unterkunft; die Arbeit oder Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Zügen und Bussen, auf Friedhöfen, in Hochzeitssälen, in Unterhaltungslokalen wie Bars, Clubs und Diskotheken, an öffentlichen Orten, auf Gehwegen von Straßen und Wegen, im fließenden Verkehr, an Kreuzungen, an Ampeln und an ähnlichen Orten; der Kauf von Waren oder Gegenständen (Papiertaschentücher, Pflaster, Blumen, Wasser usw.) durch unsere Bürger von Personen, die den Wunsch unserer Mitbürger, Bedürftigen zu helfen, und deren Mitleid ausnutzen, sowie von Kindern und behinderten Menschen, die zu diesem Zweck eingesetzt werden; das Geben von Geld an bettelnde Personen sowie an Kinder oder behinderte Menschen, die zum Betteln gezwungen werden; sowie die aktive Beschäftigung von Kindern – auch in Begleitung ihrer Eltern oder Vormünder – beim Sammeln von Recyclingmaterialien wie Papier, Kunststoff, Glas oder Metall aus Müll oder von der Straße, oder deren Mitführung durch Eltern, die diese Arbeit verrichten, untersagt sind. Gegen Personen, die gegen diesen Beschluss verstoßen, werden gemäß Artikel 66 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 und Artikel 32 des Ordnungswidrigkeitengesetzes Nr. 5326 Strafmaßnahmen eingeleitet."
Nachrichtenquelle: 12punto
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