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İYİ Parti erlebt nach Wahlniederlage Schock um „Maskeli Balo“

Nach dem schlechten Abschneiden bei den Kommunalwahlen, in die die İYİ Parti als „freie und unabhängige“ Kraft gezogen war, trifft die Partei nun eine zweite Hiobsbotschaft: das Wahlvideo „Maskeli Balo“.

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İYİ Parti erlebt nach Wahlniederlage Schock um „Maskeli Balo“

Fünf Tage vor der Wahl hatte die İYİ Parti ein neues Video auf ihrem Social-Media-Kanal veröffentlicht, das für großes Aufsehen sorgte.

Der Autor Murathan Mungan, dessen Werk „Maskeli Balo“ (Maskenball) in dem Video verwendet wurde, reagierte darauf und kündigte eine Klage an.

Das Gericht entschied, dass die İYİ Parti das Werk „Maskeli Balo“ des Autors Murathan Mungan ohne Genehmigung verwendet hat, und verhängte ein Werbeverbot.

Wie aus einem Bericht von DurakMedya hervorgeht, wurde die Nutzung des Werks des berühmten Autors und Dichters Murathan Mungan durch die İYİ Parti untersagt.

Die Werbung mit dem Titel „Maskeli Balo ve Sahte yüzleri“ (Maskenball und falsche Gesichter), in der das Werk des Autors Murathan Mungan verwendet wurde, wurde gestoppt. Das Gericht reagierte in Windeseile auf den Antrag des Anwalts des berühmten Künstlers, Bişar Abdi Alınak, der eine einstweilige Verfügung gefordert hatte.

Das 1. Gericht für geistiges und gewerbliches Eigentum in Istanbul ordnete den Stopp des Werbefilms an, den die İYİ Parti in den sozialen Medien und auf nationalen Fernsehsendern ausgestrahlt hatte.

MURATHAN MUNGAN HATTE KLAGE ANGEKÜNDIGT

Mungan hatte am 27. März auf seinem X-Account (Twitter) eine Erklärung abgegeben und angekündigt, dass er aufgrund der unbefugten Nutzung seines Werks Klage einreichen werde. Mungan teilte folgende Zeilen:

„Ich habe mit Bedauern erfahren, dass die Zeilen, die den Geist und die Idee meines als ‚Maskeli Balo‘ bekannten Liedes bilden, ohne mein Wissen und meine Zustimmung von einer politischen Partei verwendet wurden. Ich möchte bekannt geben, dass diesbezüglich morgen durch Bişar Alınak und Partners Klage eingereicht wird.“


Nachrichtenquelle: 12punto