Justizpaket wird erweitert: Behauptung, dass die „Einflussagentur“-Regelung wieder auf die Tagesordnung kommt
Es wird erwartet, dass Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş zu Beginn der neuen Legislaturperiode am 1. Oktober erneut an die Parteien appelliert, eine neue Verfassung auszuarbeiten. Unterdessen stehen für die neue Legislaturperiode wichtige Gesetzesentwürfe auf der Tagesordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM), allen voran das 9. Justizpaket. Hinter den Kulissen wird darüber gesprochen, dass die umstrittene „Einflussagentur“-Regelung wieder auf die Tagesordnung kommen könnte.
Die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wird ab dem 1. Oktober ihre neue Legislaturarbeit aufnehmen. Auf der Tagesordnung des Parlaments stehen wichtige Themen, allen voran eine neue Verfassung. Es wird erwartet, dass Parlamentspräsident Numan Kurtulmuş noch vor Beginn der Periode einen weiteren Aufruf an die im Parlament vertretenen Parteien zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung richtet.
WICHTIGE GESETZE WARTEN
Auch die Vorbereitungen für die im Plenum des Parlaments zu behandelnden Gesetzesvorhaben haben begonnen. Ein Änderungsvorschlag zum Verbraucherschutzgesetz, ein Änderungsvorschlag zum Lehrerberufsgesetz sowie der in der Öffentlichkeit als 9. Justizpaket bekannte Entwurf warten darauf, auf der Tagesordnung des Parlaments beraten zu werden.
DIE ZURÜCKGEZOGENE „EINFLUSSAGENTUR“-REGELUNG KÖNNTE WIEDER AUF DIE TAGESORDNUNG KOMMEN
Wie Gazete Duvar berichtet, wird das Justizpaket voraussichtlich der erste Entwurf sein, der im Parlament behandelt wird. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Entwurf, aus dem aufgrund der Sommerpause einige umstrittene Regelungen gestrichen wurden, mit Beginn der neuen Legislaturperiode erweitert werden soll. Es wird vermerkt, dass die „Einflussagentur“-Regelung, die bei der Vorbereitung des Pakets zur Sprache kam, aber aufgrund von Kritik zurückgezogen wurde, wieder hinzugefügt werden könnte.
Die Einflussagentur ist im 22. Artikel des 9. Justizpakets unter der Überschrift „Sonstige Tätigkeiten“ geregelt. Dieser Artikel wird als neue Straftatbestandsdefinition unter der Bezeichnung „Artikel 339/A“ in den Abschnitt „Straftaten gegen Staatsgeheimnisse und Spionage“ des türkischen Strafgesetzbuches aufgenommen. Nachdem Berufsverbände der Presse und Juristen gegen diesen Artikel protestiert hatten, war die Regelung zurückgezogen worden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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