Kaboğlu: „Die verfassungsmäßige Ordnung wurde geleugnet“
Der CHP-Abgeordnete der 27. Legislaturperiode für Istanbul, İbrahim Özden Kaboğlu, erklärte: „Die Aberkennung des Abgeordnetenmandats von Can Atalay in der Generalversammlung der TBMM ist rechtlich nichtig.“
Der Abgeordnete der 27. Legislaturperiode der CHP für Istanbul und Verfassungsrechtler Prof. Dr. İbrahim Kaboğlu erklärte: „Die Aberkennung des Abgeordnetenmandats von Can Atalay in der Generalversammlung der TBMM ist rechtlich nichtig.“
In einer Stellungnahme auf seinem Social-Media-Account äußerte sich Kaboğlu wie folgt zu der Entscheidung:
„Die TBMM hat durch das Verlesen eines Textes, der auf einer ‚faktischen Entscheidung‘ beruht – deren Verfassungswidrigkeit das Verfassungsgericht in zwei separaten Urteilen bestätigt hat –, die verfassungsmäßige Ordnung geleugnet, die zugleich ihre eigene Existenzgrundlage darstellt.
Die Aberkennung des Abgeordnetenmandats von Can Atalay ist rechtlich nichtig. Das Verlesen der Entscheidung des Kassationsgerichtshofs, die laut den Urteilen des Verfassungsgerichts die Ursache für eine Rechtsverletzung darstellt, im Rahmen von Artikel 84/2 ist verfassungswidrig.
Das Parlament, das zum Tatort eines Verfassungsverstoßes der Volksallianz (Cumhur İttifakı) geworden ist, hat sich von seiner eigenen Existenzgrundlage entfernt. Nach der 3. Strafkammer des Kassationsgerichtshofs hat nun auch die TBMM einen Versuch unternommen, die verfassungsmäßige Ordnung aufzuheben.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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