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Kandidaten für die angespannte HSK-Wahl bestimmt

Der gemeinsame Verfassungs- und Justizausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) ist zur Wahl für den Rat der Richter und Staatsanwälte (HSK) zusammengetreten.

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Kandidaten für die angespannte HSK-Wahl bestimmt

Der gemeinsame Ausschuss hat die dreifache Anzahl an Kandidaten für die 5 vom Plenum zu wählenden Mitglieder des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK) bestimmt. Die CHP und die Yeni-Yol-Fraktion hatten sich aufgrund von Verstößen gegen die Verfassung und die Geschäftsordnung aus dem Wahlprozess zurückgezogen.

Da im ersten Wahlgang kein Ergebnis erzielt wurde, ging man in den zweiten Wahlgang über. Im zweiten Wahlgang eröffnete die CHP eine Debatte über das Verfahren. 

Die Ausschussmitglieder der CHP zogen sich mit der Begründung aus der Wahl zurück, dass die Geschäftsordnung und die Verfassung verletzt würden. Gemeinsam mit der CHP verließ auch die Yeni-Yol-Fraktion die Wahl. Es wurde bekannt, dass die CHP vor das Verfassungsgericht ziehen wird.

Im gemeinsamen Ausschuss wurden anschließend mit einer Drei-Fünftel-Mehrheit 15 Mitglieder bestimmt. Aus diesen 15 Namen werden 5 als neue HSK-Mitglieder im Plenum des Parlaments gewählt. Davon werden 3 aus dem Kassationshof, 1 aus dem Staatsrat und 1 aus dem Kontingent für Anwälte oder Akademiker gewählt.

HIER SIND DIE NAMEN...

Kandidaten für das Kontingent des Kassationshofs:

1. Mitgliedschaft: Fuzuli Aydoğdu, Ömer Faruk Aydıner, Mustafa Yapıcı

2. Mitgliedschaft: İbrahim Temir, Hakan Türkön, Hakan Yüksel

3. Mitgliedschaft: Seyfi Han, Şerafettin Saka, Ergün Şahin

Kandidaten für das Kontingent der Staatsratsmitglieder: Kemal Açıkgöz, Aysel Demirel, Cengiz Aydemir

Kandidaten für das Kontingent der Hochschuldozenten und Anwälte: Hasan Oğuz Altınkaynak, Figen Şaştım, Alişan Tiryaki

WIE WIRD DER PROZESS ABLAUFEN?

Das Plenum der TBMM wird in den kommenden Wochen 5 HSK-Mitglieder wählen.

Aus den vom gemeinsamen Ausschuss bestimmten 15 Kandidaten wird für jedes Mitglied einzeln in geheimer Abstimmung gewählt. Im ersten Wahlgang ist eine Zweidrittelmehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder erforderlich; sollte die Wahl in diesem Durchgang nicht abgeschlossen werden können, ist im zweiten Wahlgang eine Drei-Fünftel-Mehrheit der Gesamtzahl der Mitglieder erforderlich. Sollte auch im zweiten Wahlgang kein Mitglied gewählt werden können, erfolgt die Wahl durch Losentscheid zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen. Die zu wählenden HSK-Mitglieder werden für 4 Jahre im Amt sein.


Nachrichtenquelle: 12punto

Kandidat Verfassungsgericht Anwalt Rat der Richter und Staatsanwälte