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Kommuniqué über die Höhe der Bildungsunterstützung für Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf für das Jahr 2026 im Amtsblatt veröffentlicht

Die Beträge für die aus dem Haushalt finanzierte Unterstützungsbildung, die Menschen mit Behinderungen in privaten Sonderpädagogik- und Rehabilitationszentren erhalten, wurden neu festgelegt. Das vom Ministerium für Schatz und Finanzen erstellte Kommuniqué wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Kommuniqué über die Höhe der Bildungsunterstützung für Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf für das Jahr 2026 im Amtsblatt veröffentlicht

Eine neue Regelung bezüglich der Ausgaben für die Unterstützungsbildung von Menschen mit Behinderungen, die sonderpädagogische und rehabilitative Dienste in Anspruch nehmen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit dem auf Grundlage des Gesetzesdekrets Nr. 652 erstellten Kommuniqué wurde der Teil der Bildungsausgaben für Menschen mit Behinderungen festgelegt, der aus dem Haushalt gedeckt wird.

Gemäß der Regelung werden die Bildungsausgaben für türkische Staatsbürger, bei denen durch einen medizinischen Ausschussbericht ein Behinderungsgrad von mindestens 20 Prozent festgestellt wurde, sowie für Kinder unter 18 Jahren, die über einen „Bericht über besondere Bedürfnisse für Kinder“ verfügen und denen von sonderpädagogischen Bewertungsausschüssen eine Unterstützungsbildung empfohlen wurde, aus dem Haushalt des Bildungsministeriums finanziert.

Monatlich 7.748 Lira für Einzelunterricht und 2.168 Lira für Gruppenunterricht

In diesem Rahmen wurde der aus dem Haushalt zu deckende Betrag für die Unterstützungsbildung, die in privaten Sonderschulen sowie privaten Sonderpädagogik- und Rehabilitationszentren gemäß dem Gesetz über private Bildungseinrichtungen Nr. 5580 angeboten wird, exklusive Mehrwertsteuer auf monatlich 7.748 Lira für Einzelunterricht und 2.168 Lira für Gruppenunterricht festgesetzt. Der die festgelegten Beträge übersteigende Teil ist von den Betroffenen selbst zu tragen.

Das Kommuniqué legt fest, dass im Falle einer durch unwahre Angaben verursachten Überzahlung die betreffenden Beträge zuzüglich des Doppelten des Betrags sowie der gesetzlichen Zinsen gesamtschuldnerisch von den Verantwortlichen eingezogen werden. Sollten diese Handlungen von privaten Sonderschulen oder Sonderpädagogik- und Rehabilitationszentren wiederholt werden, wird die Betriebserlaubnis der Einrichtung widerrufen.

Das betreffende Kommuniqué trat mit dem Datum seiner Veröffentlichung in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar. Es wurde vermerkt, dass die Bestimmungen des Kommuniqués vom Minister für Schatz und Finanzen ausgeführt werden.


Nachrichtenquelle: 12punto

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