Kritische Can-Atalay-Sitzung am Verfassungsgericht
Das Plenum des Verfassungsgerichts (AYM) wird heute zum zweiten Mal den Fall des inhaftierten Gezi-Prozess-Häftlings und Abgeordneten der Arbeiterpartei der Türkei (TİP) für Hatay, Can Atalay, beraten.
Can Atalay, der am 25. April 2022 verhaftet wurde, hatte sich an das Verfassungsgericht gewandt, nachdem er für die TİP zum Abgeordneten für Hatay gewählt worden war, das Verfahren jedoch nicht eingestellt und ein Urteil gegen ihn gefällt wurde.
Das höchste Gericht entschied auf eine Grundrechtsverletzung und sandte die Akte an das zuständige erstinstanzliche Gericht, damit Atalay freigelassen und das Verfahren ausgesetzt wird. Die 13. Schwere Strafkammer von Istanbul leitete die Akte jedoch mit der Begründung, dass bereits ein Urteil gegen Atalay ergangen sei, an die 3. Strafkammer des Kassationshofs weiter. Die Kammer, die sich „nicht an das Verletzungsurteil hielt“, erstattete zudem Strafanzeige gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichts, die für die Feststellung der Grundrechtsverletzung gestimmt hatten.
HATTE ZU EINER JUSTIZKRISE GEFÜHRT
Während die Reaktionen auf den Vorfall, der eine „Justizkrise“ ausgelöst hatte, anhalten, haben die Anwälte von Atalay sich diesmal erneut an das höchste Gericht gewandt, da der Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht Folge geleistet wurde.
ENTSCHEIDUNG WIRD HEUTE ERWARTET
Die erste Kammer des Verfassungsgerichts, die den Antrag prüfte, überwies den Fall einstimmig an das Plenum des Verfassungsgerichts. Es wird erwartet, dass das Plenum, das den Fall auf seine Tagesordnung gesetzt hat, heute eine Entscheidung über den Antrag von Atalay treffen wird.
Nachrichtenquelle: 12punto
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