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Kritische Entscheidung im Prozess um illegale Wetten: Erkan Kork freigelassen

Das Gericht hat im Prozess um illegale Wetten, in dem unter anderem Erkan Kork, Eigentümer der Pozitifbank, des Zahlungsdienstleisters Payfix und von Flash Haber TV, angeklagt ist, eine Zwischenentscheidung getroffen. In seiner Verteidigung während der Anhörung wies Kork die Vorwürfe zurück und forderte ein faires Verfahren. Das Gericht ordnete die Freilassung von Kork an.

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Kritische Entscheidung im Prozess um illegale Wetten: Erkan Kork freigelassen

Im aufsehenerregenden Prozess um illegale Wetten in Istanbul ist eine wichtige Zwischenentscheidung gefallen. Die Anhörung des Verfahrens, in dem 55 Angeklagte, darunter Erkan Kork, der Eigentümer der Pozitifbank, des Zahlungsdienstleisters Payfix sowie der zur Göktuğ Multimedya Yayıncılık Anonim Şirketi gehörenden Flash Haber TV, vor Gericht stehen, wurde vor dem 2. Strafgericht erster Instanz in Istanbul fortgesetzt. Am Ende der Anhörung ordnete das Gericht die Freilassung des inhaftierten Angeklagten Erkan Kork an.

TEILNAHME AN DER ANHÖRUNG PER SEGBİS

In der vorangegangenen Sitzung des Verfahrens waren die inhaftierten Angeklagten Hülya Turan, Arzu Tepe und Hamza Kork bereits freigelassen worden.

An der Anhörung vor dem 2. Strafgericht erster Instanz in Istanbul nahmen ein Teil der nicht inhaftierten Angeklagten sowie die Anwälte der Parteien teil. Der inhaftierte Erkan Kork wurde aus dem Gefängnis per Video- und Audiosystem (SEGBİS) zugeschaltet, um seine Verteidigung vorzubringen.

"WIR HABEN GEMÄSS DEN VORSCHRIFTEN GEHANDELT"

Erkan Kork begann seine Verteidigung mit dem Hinweis, dass er bereits zuvor detaillierte Erklärungen abgegeben habe, und betonte, dass er in dieser Anhörung Aspekte aus anderen Blickwinkeln erläutern wolle.

Kork erklärte, dass das Unternehmen, um das es gehe, seit dem ersten Tag seiner Tätigkeit gemäß den gesetzlichen Vorschriften gehandelt habe, und betonte, dass sie erhebliche Investitionen in Humankapital und technische Infrastruktur getätigt hätten.

Er sagte, dass er bei der Gründung von Payfix eine starke Unternehmensstruktur angestrebt habe. Man habe großen Wert darauf gelegt, qualifiziertes Personal einzustellen, die technische Infrastruktur kontinuierlich zu verbessern und jährlich Schulungsprogramme für Führungskräfte und Mitarbeiter zu organisieren.

"WIR HABEN UNS ENTSCHIEDEN, DAS RICHTIGE ZU TUN"

Kork äußerte sich auch zu den Zahlungssystemen des Unternehmens und wies darauf hin, dass Payfix von der Zentralbank der Republik Türkei die Genehmigung für das FAST-Zahlungssystem erhalten habe.

Dennoch habe man, um Risiken zu vermeiden, die FAST-Transaktionen und die täglichen Transaktionslimits begrenzt. Seine Priorität sei nicht die Maximierung der Transaktionsanzahl gewesen, sondern das Handeln im Einklang mit den Vorschriften.

Kork argumentierte, dass ihre Unternehmensführung niemals darauf ausgerichtet gewesen sei, Regeln auszureizen, und erklärte, er habe versucht, die ihm auferlegten gesetzlichen Verpflichtungen nicht nur auf einem Mindestmaß, sondern umfassend zu erfüllen.

"ICH MÖCHTE EIN FAIRES VERFAHREN"

Kork äußerte sich auch zum Kampf gegen IBAN-Betrug und behauptete, dass sie in dieser Angelegenheit zahlreiche Anträge bei der Staatsanwaltschaft gestellt hätten.

Er betonte, dass sie nicht nur Payfix, sondern auch die Nachteile, mit denen die Branche konfrontiert sei, zu verhindern versucht hätten. Er sagte, er entziehe sich nicht dem Verfahren, wolle aber ein faires Verfahren.

Kork drückte seine Überzeugung aus, dass er freigesprochen werde, und fragte: "Ich bin sicher, dass ich freigesprochen werde, aber musste ich dafür 16 Monate im Gefängnis sitzen?"

Er wies darauf hin, dass außer ihm kein weiterer Angeklagter mehr inhaftiert sei oder unter Hausarrest stehe, und behauptete, dass keiner der Angeklagten, die vor Gericht ausgesagt hätten, Aussagen gegen ihn, Payfix oder seine anderen Unternehmen gemacht habe. Kork beantragte beim Gericht, sich während des laufenden Verfahrens auf freiem Fuß verteidigen zu dürfen.

FREILASSUNGSENTSCHEIDUNG DES GERICHTS

Nach Abschluss der Verteidigungsreden verkündete das 2. Strafgericht erster Instanz in Istanbul seine Zwischenentscheidung und ordnete die Freilassung des inhaftierten Angeklagten Erkan Kork an.


Nachrichtenquelle: 12punto