Kritische Gerichtsentscheidung zu Şafak Başa
Das 12. Verwaltungsgericht Istanbul hat eine wichtige Entscheidung im Fall des İSKİ-Generaldirektors Doç. Dr. Şafak Başa getroffen, der wegen Bestechungsvorwürfen unter Hausarrest steht. Das Gericht erklärte, dass der Vorgang, auf dem die Anschuldigungen gegen Başa basieren, rechtlich kein gültiger Verwaltungsakt sei und İSKİ dafür keine Befugnis habe.
Der İSKİ-Generaldirektor Doç. Dr. Şafak Başa, der am 19. März 2025 im Rahmen von Operationen gegen die Stadtverwaltung Istanbul (İBB) festgenommen wurde, unterlag aufgrund der gegen ihn erhobenen Bestechungsvorwürfe einem Hausarrest.
Den Vorwürfen zufolge soll Başa im Zusammenhang mit einem Vorgang der Firma Tanpa Madencilik „Bestechung gefordert“ haben. Die Debatte darüber, ob İSKİ für das Anliegen des Unternehmens überhaupt zuständig war, wurde nun durch das Gerichtsurteil beendet.
„İSKİ HAT KEINE BEFUGNIS, DER VORGANG HAT NUR INFORMATIVEN CHARAKTER“
Das 12. Verwaltungsgericht Istanbul traf in dem von Tanpa Madencilik angestrengten Anfechtungsverfahren eine wichtige Entscheidung. Es wurde geurteilt, dass es sich bei dem strittigen Verwaltungsakt nicht um eine endgültige und vollstreckbare Maßnahme handele, sondern lediglich um ein Schreiben, das „das Ergebnis eines Antrags mitteilt“.
Wie die Zeitung Cumhuriyet berichtet, heißt es in der Gerichtsentscheidung:
„Für die Erhebung einer Anfechtungsklage ist das Vorliegen eines endgültigen und vollstreckbaren Verwaltungsakts erforderlich, der die Interessen des Klägers verletzt. Dieser Vorgang hat jedoch lediglich bestätigenden Charakter bezüglich des Antragsergebnisses.“
Darüber hinaus stellte das Gericht klar, dass İSKİ keine Behörde sei, die Lizenzen oder Genehmigungen erteile. Diese Entscheidung wird als eine Entwicklung bewertet, die die Grundlage der gegen Başa erhobenen Bestechungsvorwürfe direkt erschüttert.
„DIE RECHTLICHE GRUNDLAGE DER ANSCHULDIGUNG IST ENTFALLEN“
Kerem Donat, der Anwalt von Şafak Başa, bewertete das Gerichtsurteil als „Widerspiegelung der konkreten Tatsachen“. Donat äußerte sich wie folgt:
„Der Vorwurf lautete, dass Bestechung für einen abgelehnten Vorgang gefordert wurde. Mit dieser Entscheidung wurde jedoch klar dargelegt, dass İSKİ für einen solchen Vorgang gar keine Befugnis hat.“
Anwalt Donat betonte zudem, dass Tanpa Madencilik in der Vergangenheit trotz einer negativen Stellungnahme zum selben Vorgang keinen Einspruch eingelegt habe. Dass das Unternehmen erst nach den Operationen vom 19. März Anzeige erstattete, zeige, dass es sich um eine inszenierte Verleumdung handele.
Nachrichtenquelle: 12punto
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