Maßnahme zur Beschleunigung der Stadterneuerung: Änderung bei Grundbucheinträgen
Im Rahmen einer neuen Verordnung, die Stadterneuerungsprozesse beschleunigen soll, sind die Eintragung von Vermerken in das Grundbuch, die Erhöhung finanzieller Anreize sowie die Erleichterung der Umgestaltung durch Mehrheitsbeschlüsse vorgesehen.
Bei den Stadterneuerungsarbeiten wurde ein wichtiger Schritt unternommen und eine neue Regelung für Grundbuchvorgänge eingeführt. Nach Angaben von Prof. Dr. Harun Tanrıvermiş, Leiter der Abteilung für Immobilienentwicklung und -management an der Fakultät für Angewandte Wissenschaften der Universität Ankara, wurden verschiedene gesetzliche Änderungen in Kraft gesetzt, um die Umgestaltung von Gebäuden mit Katastrophenrisiko zu beschleunigen und deren Finanzierung zu erleichtern.
Gemäß der geänderten Verordnung können nun Vermerke in die Grundbucheinträge von Immobilien im Rahmen der Stadterneuerung eingetragen werden. Dadurch soll der Schutz der Rechte der Anspruchsberechtigten während des Stadterneuerungsprozesses gewährleistet und eine transparente Abwicklung der Vorgänge sichergestellt werden. Alle Verfahren werden im Rahmen des Gesetzes über die Umgestaltung von Gebieten unter Katastrophenrisiko fortgesetzt.
Die neuen Regelungen enthalten auch bedeutende Änderungen bei den Entscheidungsprozessen für Stadterneuerungsprojekte. Prof. Dr. Tanrıvermiş erklärte, dass es künftig zwingend erforderlich sei, alle Eigentümer und Anteilseigner zu Versammlungen einzuladen, und dass die bei diesen Treffen gefassten Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gültig seien. Seiner Aussage zufolge: „Mit der neuen Regelung wurde die Verpflichtung eingeführt, Eigentümer und Anteilseigner bei Umgestaltungsprojekten zu Versammlungen einzuladen und diese durchzuführen; zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag mindestens eines Eigentümers alle Eigentümer zur Versammlung einzuberufen.“
Während die Ergebnisse der Versammlungen protokolliert werden, wurde auch bei den Sicherheitsleistungen der Bauunternehmer für die Projekte für Flexibilität gesorgt. Der zuvor bei 10 Prozent liegende Sicherheitsleistungssatz kann mit der neuen Regelung auf bis zu 6 Prozent gesenkt werden. Dies zielt darauf ab, die Beteiligung von Bauunternehmern und dem Privatsektor an Stadterneuerungsprojekten zu fördern. Mit den Änderungen wurden auch die Befreiungen von Steuern und Gebühren neu geregelt.
Andererseits wird durch die Klärung der Übertragung von Baurechten die Möglichkeit geschaffen, Rechte von Eigentümern in Gebieten, die nicht für eine Bebauung geeignet sind, auf nahegelegene Regionen zu übertragen, wobei unter bestimmten Bedingungen Gebührenbefreiungen fortbestehen.
FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG UND DIE ROLLE VON INVESTMENTFONDS
Prof. Dr. Tanrıvermiş betonte die Bedeutung innovativer Finanzinstrumente bei der Finanzierung groß angelegter Projekte. Tanrıvermiş forderte eine stärkere Verbreitung von Instrumenten wie Immobilieninvestmentfonds (GYF), Immobilieninvestmentgesellschaften (GYO) und Immobilienzertifikaten und sagte: „Diese Instrumente müssen der Öffentlichkeit gut erklärt werden. Die Akteure auf dem Markt müssen das Immobilienzertifikat kennenlernen. Finanzinstrumente wie Projekt-GYF und Immobilienzertifikate müssen stärker auf die Stadterneuerung ausgerichtet werden. Zudem muss die Türkei hier die Mittel von internationalen Organisationen oder internationalen Investoren unbedingt effektiv mit Projekt-GYF-Strukturen nutzen. Am wichtigsten ist, dass sie die Kraft ihres eigenen Privatsektors mobilisiert.“
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit betont, dass der Privatsektor und die öffentliche Hand bei Projekten, die meist auf Freiwilligkeit basieren, eine aktivere Rolle einnehmen.
KRITISCHE LAGE BEIM RISIKOBEHAFTETEN GEBÄUDEBESTAND IN DER TÜRKEI
Tanrıvermiş wies darauf hin, dass es landesweit 6,7 bis 7 Millionen risikobehaftete Gebäude gebe, und betonte, dass sich die 1,2 Millionen Gebäude, die dringend umgestaltet werden müssen, insbesondere in den Provinzen und Bezirken entlang der Nordanatolischen Verwerfung konzentrierten. Von Istanbul bis Sakarya und Düzce, von Ostanatolien bis zu den Küsten des Mittelmeers und der Ägäis bestehe in vielen Regionen ein Umgestaltungsbedarf.
Tanrıvermiş wies auf die Notwendigkeit einer umfassenden Stadterneuerungsmobilisierung hin und erklärte: „Die Umgestaltungsmobilisierung der Türkei muss nicht morgen, sondern vielleicht heute, jetzt, in dieser Stunde beginnen. Dafür ist es falsch, nur das Ministerium, die TOKİ oder die zuständigen Institutionen als Akteure zu erwarten. Dieser Prozess muss ganzheitlich sein; alle Kommunen, institutionelle Bau- und Immobilieninvestmentunternehmen müssen sich aktiv am Prozess beteiligen. Es besteht die Notwendigkeit, den Stadterneuerungs- und Katastrophenrisikominderungsprozess mit einer Art nationalem Kampfgeist oder einem Mobilisierungsansatz anzugehen. Jeder Einzelne, jedes Unternehmen und jede Institution des Landes muss bei der Umgestaltung mit anpacken.“
Mit dem Inkrafttreten der Regelungen wird erwartet, dass die Stadterneuerungsarbeiten in der kommenden Zeit sowohl in finanzieller als auch in praktischer Hinsicht effektiver durchgeführt werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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