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Forderung nach 'Bewährungsauflagen' von MHP-Politiker Feti Yıldız

Der stellvertretende MHP-Vorsitzende Feti Yıldız betonte die Notwendigkeit einer neuen Regelung bei der Bewährungsaufsicht und erklärte: "Das Tatdatum sollte als Grundlage dienen, und diese Ungerechtigkeit, die dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, muss beseitigt werden."

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Forderung nach 'Bewährungsauflagen' von MHP-Politiker Feti Yıldız

Während der Coronavirus-Pandemie konnten Strafgefangene mit guter Führung, die aufgrund einer im türkischen Parlament (TBMM) verabschiedeten Regelung Covid-19-Hafturlaub erhalten hatten und deren bedingte Entlassung kurz bevorstand, den Rest ihrer Strafe unter Bewährungsauflagen verbüßen.

Zum 31. Juli 2023 wurde für Strafgefangene, die sich im Covid-19-Hafturlaub befanden und deren verbleibende Zeit bis zur Bewährungsfrist fünf Jahre oder weniger betrug, eine neue Regelung eingeführt. Es wurde beschlossen, dass diese Personen ihre verbleibende Haftzeit unter Bewährungsauflagen verbüßen können, ohne in das Gefängnis zurückkehren zu müssen.

Der stellvertretende MHP-Vorsitzende und Istanbuler Abgeordnete Feti Yıldız erklärte dazu, dass die derzeitige Regelung zu Ungerechtigkeiten führe. Er forderte, dass das Tatdatum als Grundlage herangezogen werden müsse, und rief zu einer neuen gesetzlichen Regelung auf.

Yıldız äußerte sich wie folgt:

„Die Diskussion darüber, dass die im Juli 2023 während der COVID-19-Pandemie erlassene Regelung zur Bewährungsaufsicht gegen den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verstößt, ist nie abgerissen. Jeden Tag, wirklich jeden Tag, rufen mich Hunderte von Menschen an. Die getroffene Regelung ermöglichte es denjenigen, deren verbleibende Zeit bis zur Bewährungsfrist fünf Jahre oder weniger betrug, den Rest ihrer Strafe unter Bewährungsauflagen zu verbüßen.

Diese Regelung, die diejenigen abdeckte, deren Urteil vor dem 31. Juli 2023 rechtskräftig geworden war, schloss diejenigen aus, die vor diesem Datum eine Straftat begangen hatten, deren Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig war. Wie wir im Parlament bereits mehrfach betont haben: Von zwei Personen, die das gleiche Strafmaß erhalten haben, wurde das Urteil der einen vor dem 31. Juli 2023 rechtskräftig, während das der anderen aufgrund von Verzögerungen im Rechtsweg nicht rechtskräftig werden konnte.

Gibt es ein Verschulden, das man denjenigen zuschreiben kann, deren Urteil aufgrund von Verzögerungen im Rechtsweg noch nicht rechtskräftig war? Durch eine neue Regelung sollte das Tatdatum als Grundlage dienen und diese Ungerechtigkeit, die auch dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, beseitigt werden.“



Nachrichtenquelle: 12punto

Feti Yıldız Bewährungsauflagen