Mindestrente auf 12.500 Lira angehoben
Der 29. Artikel des Gesetzentwurfs zur Änderung von Steuergesetzen und einigen anderen Gesetzen, der eine Anhebung der Mindestrente auf 12.500 Lira vorsieht, wurde in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen.
In der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) werden die Beratungen zum Gesetzentwurf über Änderungen von Steuergesetzen und einigen anderen Gesetzen fortgesetzt.
Zwei Artikel aus dem zweiten Teil des Entwurfs wurden angenommen.
Gemäß dem angenommenen 28. Artikel wird der Beitragssatz für kurzfristige Versicherungszweige auf 2,25 Prozent festgelegt; der Präsident erhält die Befugnis, diesen Satz auf bis zu 1,5 Prozent zu senken oder auf bis zu 2,5 Prozent zu erhöhen.
Dem 29. Artikel zufolge wird der monatliche Mindestzahlungsbetrag für Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten sowie für Anspruchsberechtigte, der bisher auf 10.000 Lira pro Akte festgelegt war, auf 12.500 Lira angehoben. Diese Bestimmung tritt ab dem Zahlungszeitraum Juli in Kraft.
Die Beratungen zum Gesetzentwurf dauern an.
Nachrichtenquelle: İHA
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