Minister Şimşek kündigt an! Kritische Entscheidung für das Erdbebengebiet
Minister Şimşek gab bekannt, dass der Status der höheren Gewalt für Erdbebenopfer verlängert wurde. Allerdings sind nur kleine und mittlere Unternehmen inbegriffen. Großsteuerzahler müssen eine Stundung ihrer Schulden individuell beantragen.
Minister Şimşek gab bekannt, dass der Status der höheren Gewalt für Erdbebenopfer verlängert wurde. Allerdings sind nur kleine und mittlere Unternehmen inbegriffen. Großsteuerzahler müssen eine Stundung ihrer Schulden individuell beantragen.
Der Status der höheren Gewalt für kleine und mittlere Unternehmen, die 80 Prozent der Steuerzahler in den von den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş am 6. Februar 2023 betroffenen Städten ausmachen, wurde bis zum 31. Mai verlängert.
Finanzminister Mehmet Şimşek äußerte sich zum Status der höheren Gewalt in den Städten des Erdbebengebiets.
Nach Informationen aus dem Ministerium wurde der Status der höheren Gewalt für bestimmte Steuerzahler in Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie in den Landkreisen İslahiye und Nurdağı der Provinz Gaziantep verlängert, die von den Erdbeben am 6. Februar 2023 in Kahramanmaraş betroffen waren.
Unter Ausübung seiner Befugnisse in dieser Angelegenheit entschied Şimşek, dass der Status der höheren Gewalt für diejenigen der betroffenen Steuerzahler, deren Umsatz zum Ende des Jahres 2022 unter 2,5 Millionen Lira lag, bis zum 31. Mai verlängert wird.
Das Ministerium hatte zuvor anerkannt, dass sich diejenigen, die zum 6. Februar 2023 in den von den Erdbeben betroffenen Gebieten steuerlich registriert waren, im Hinblick auf die Anwendung der Steuergesetze im Status der höheren Gewalt befanden.
Şimşek wies auch auf die Möglichkeiten für Steuerzahler hin, die nicht unter diese Regelung fallen, und erklärte:
"Der Status der höheren Gewalt für Steuerzahler mit einem Umsatz von über 2,5 Millionen Lira endete zum 30. November 2024. Steuerzahler, die angeben, dass sie durch das Erdbeben so stark beeinträchtigt wurden, dass sie ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen können, und dass der Status der höheren Gewalt für sie weiterhin besteht, können bei ihren zuständigen Finanzämtern mit den erforderlichen Unterlagen einen individuellen Antrag stellen. Die Situation dieser Steuerzahler wird gesondert geprüft."
Nachrichtenquelle: 12punto
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