Nach Verhaftung und Freilassung bei İmamoğlu-Protesten: Staatsanwaltschaft fordert Strafen für 7 Journalisten!
Die Staatsanwaltschaft hat Strafen für 7 Journalisten gefordert, die während der Proteste nach der Verhaftung des Istanbuler Bürgermeisters und CHP-Präsidentschaftskandidaten Ekrem İmamoğlu festgenommen und später wieder freigelassen wurden, obwohl sie lediglich ihrer journalistischen Arbeit nachgingen. In der Entscheidung der Staatsanwaltschaft wurde als Begründung angeführt, dass „keine Beweise oder Anhaltspunkte erlangt werden konnten, die die Aussagen der Verdächtigen stützen“.
Nach der Verhaftung des Bürgermeisters der Stadt Istanbul (İBB) und CHP-Präsidentschaftskandidaten Ekrem İmamoğlu wurden zahlreiche Personen, die an den darauffolgenden Protesten teilnahmen, festgenommen und inhaftiert.
Unter den Festgenommenen befanden sich auch 7 Journalisten, die vor Ort waren, um ihrer Arbeit nachzugehen und über das Geschehen zu berichten: Kurtuluş Arı, Gökhan Kam, Bülent Kılıç, Yasin Akgül, Ali Onur Tosun, Zeynep Kuray und Hayri Tunç. Sie wurden in Gewahrsam genommen und inhaftiert, später jedoch unter Auflagen der gerichtlichen Kontrolle wieder freigelassen.
Gegen die Journalisten, die am 27. März aus dem Silivri-Gefängnis entlassen wurden, wurde nun eine Anklageschrift erstellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul fordert eine Bestrafung der Journalisten wegen des Vorwurfs der „unbewaffneten Teilnahme an rechtswidrigen Versammlungen und Märschen sowie der Weigerung, sich trotz Aufforderung aufzulösen“.
In der Anklageschrift heißt es dazu:
„In ihren Aussagen gaben sie an, im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit und als Fotojournalisten vor Ort gewesen zu sein. Bei der Prüfung der Akten konnte jedoch festgestellt werden, dass seitens der Strafverfolgungsbehörden keine Nachweise darüber vorliegen, dass die Verdächtigen vor Ort tatsächlich journalistischen Tätigkeiten nachgingen. Da keine Beweise oder Anhaltspunkte erlangt werden konnten, die die Aussagen der Verdächtigen stützen, schenkt unsere Generalstaatsanwaltschaft diesen Aussagen keinen Glauben. Aufgrund der Aussageprotokolle, der Vernehmungsprotokolle, der von der Polizei erstellten Ermittlungsberichte, des vom Gouverneursamt erlassenen Verbotsbeschlusses sowie der gesamten Aktenlage besteht der hinreichende Verdacht gemäß Artikel 170/2 der Strafprozessordnung, dass die oben namentlich genannten Verdächtigen trotz des vom Gouverneursamt Istanbul erlassenen Verbotsbeschlusses und der Aufforderung zur Auflösung weiterhin an der rechtswidrigen Versammlung und Demonstration teilnahmen und sich trotz der Warnungen beharrlich weigerten, sich aufzulösen, wodurch sie den in Artikel 32/1 des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationen Nr. 2911 definierten Straftatbestand erfüllten. Es wird im Namen der Öffentlichkeit beantragt, die öffentliche Hauptverhandlung gegen die Verdächtigen vor Ihrem Gericht durchzuführen, sie gemäß den oben genannten Gesetzesartikeln für die ihnen zur Last gelegten Taten zu bestrafen, die in Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) geregelten Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der vorsätzlich begangenen Straftaten anzuwenden und die in Gewahrsam/Haft verbrachte Zeit gemäß Artikel 63 des TCK auf das Strafmaß anzurechnen.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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