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Neue Befugnisse für das Diyanet, der Rechnungshof wird umgangen: Im Ausschuss angenommen

Im Planungs- und Haushaltsausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) wurde der Gesetzesentwurf zur Änderung einiger Gesetze und des Gesetzesdekrets Nr. 660, der aus 29 Artikeln besteht, angenommen. Mit der neuen Regelung werden die Befugnisse des Präsidiums für Religionsangelegenheiten (Diyanet) und des Hohen Rates für religiöse Angelegenheiten erweitert.

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Neue Befugnisse für das Diyanet, der Rechnungshof wird umgangen: Im Ausschuss angenommen

Der Gesetzesentwurf, der auch Regelungen enthält, die dem Präsidium für Religionsangelegenheiten neue Befugnisse einräumen, wurde im Planungs- und Haushaltsausschuss der TBMM angenommen. 

Mit der neuen Regelung werden die Ausgaben für Hadsch und Umra aus dem Zuständigkeitsbereich der Prüfung durch den türkischen Rechnungshof (Sayıştay) herausgenommen. Die Ausgaben werden stattdessen von Prüfern kontrolliert, die vom Präsidium für Religionsangelegenheiten und dem Präsidialamt beauftragt werden.

RELIGIÖSE PUBLIKATIONEN WERDEN GEPRÜFT

Gemäß der neuen Regelung wird der Hohe Rat für religiöse Angelegenheiten religiöse Publikationen prüfen und Stellungnahmen abgeben, sofern dies von offiziellen Stellen angefordert wird. Der Rat wird in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Einheiten, Institutionen und Organisationen die Gebetszeiten sowie religiöse Tage und Nächte festlegen und bekannt geben sowie die dafür notwendigen Arbeiten durchführen.

Das Gremium für die Prüfung und Rezitation von Koranausgaben (Mushafları İnceleme ve Kıraat Kurulu) erhält die Befugnis, Koranausgaben zu kontrollieren, die ohne Genehmigung und Siegel gedruckt wurden. Publikationen ohne Genehmigung und Siegel werden eingezogen und vernichtet. Zudem können Sperrverfügungen für Publikationen im Internet erlassen werden.

DİYANET KONTROLLIERT HADSCH- UND UMRA-AUSGABEN

Mit dem Entwurf wird die Bestimmung zur Durchführung von Hadsch- und Umra-Diensten neu geregelt. Demnach werden alle Geschäfte und Transaktionen im Zusammenhang mit Hadsch- und Umra-Reisen sowie sämtliche Ausgaben aus dem Hadsch- und Umra-Konto jedes Jahr nach Ende der Hadsch-Saison durch Prüfer kontrolliert, die vom Präsidium und bei Bedarf vom Präsidialamt beauftragt werden.

Die Durchführung der Hadsch- und Umra-Dienste, die Einrichtung des Hadsch- und Umra-Kontos, die Verwendung der auf diesem Konto befindlichen Beträge, die Vergütungen für das Personal des Präsidiums, das während der Hadsch- und Umra-Zeiten im Inland für Prüfungsdienste eingesetzt wird, sowie die Verfahren und Grundsätze bezüglich der Gründung, Aufgaben und Befugnisse des Interministeriellen Hadsch- und Umra-Rates sowie der Hadsch- und Umra-Kommission werden vom Präsidenten festgelegt.


Nachrichtenquelle: 12punto

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