Neue Entscheidung für 4 Provinzen und 2 Bezirke nach dem Erdbeben
Die Fristen für Anträge auf Umstrukturierung und Zahlungen wurden für die von den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş betroffenen Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş, Malatya sowie die Bezirke İslahiye und Nurdağı in Gaziantep verlängert.
Die Fristen für Anträge auf Umstrukturierung und Zahlungen für Steuerpflichtige in den 4 Provinzen und 2 Bezirken, die von den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş am 6. Februar letzten Jahres betroffen waren, wurden verlängert. Das vom Finanzministerium, der Steuerbehörde, erstellte "Allgemeine Kommuniqué zum Gesetz Nr. 7440 über die Umstrukturierung bestimmter Forderungen" wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Der für die Steuerpflichtigen in den von den Erdbeben mit Zentrum in Kahramanmaraş betroffenen Provinzen Adıyaman, Hatay, Kahramanmaraş und Malatya sowie den Bezirken İslahiye und Nurdağı in Gaziantep erklärte Status höherer Gewalt war bis zum 30. November verlängert worden.
Mit dem Kommuniqué wurden die Fristen für Anträge und Ratenzahlungen, um von den Bestimmungen des "Gesetzes über die Umstrukturierung bestimmter Forderungen und die Änderung bestimmter Gesetze" zu profitieren, auf der Grundlage des Datums festgelegt, an dem der Status höherer Gewalt endet.
ZAHLUNGEN KÖNNEN BIS ZUM 28. FEBRUAR 2025 GELEISTET WERDEN
Gemäß der Regelung können diejenigen, die Schulden bei den gläubigenden Behörden in den 4 Provinzen und 2 Bezirken haben, für die eine Fortsetzung des Status höherer Gewalt bis zum 30. November beschlossen wurde, ihre Anträge im Rahmen des Gesetzes Nr. 7440 bis zum Ende des Tages am Freitag, dem 28. Februar 2025, einreichen.
Während die Zahlung der ersten Raten der umstrukturierten Schulden (einschließlich Vorauszahlungen) bis zum 31. März 2025 verlängert wurde, können die Zahlungen aufgrund der Tatsache, dass dieses Datum auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, bis zum Ende des Tages am Mittwoch, dem 2. April 2025, geleistet werden.
Die zweiten Raten der Schulden können bis zum 30. April 2025 und die weiteren Raten in monatlichen Zeiträumen nach dieser Rate gezahlt werden.
Anträge können innerhalb dieser Fristen auch bei den Ämtern in den 4 Provinzen und 2 Bezirken aller gläubigenden Behörden, einschließlich der Provinzverwaltungen, Gemeinden sowie der Investitionsüberwachungs- und Koordinierungspräsidien, deren Forderungen im Rahmen des Gesetzes umstrukturiert wurden, eingereicht und Zahlungen geleistet werden.
Nachrichtenquelle: AA
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