Neue Entscheidung zu Krediten und Kreditkarten: BDDK gibt bekannt
Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hatte zuvor die Risikogewichte für Kredite und Kreditkarten erhöht. In einer aktuellen Mitteilung wurde nun die Senkung dieser vorsorglichen Risikogewichte bekannt gegeben. Mit dieser jüngsten Entscheidung kehrt die BDDK zu den zuvor angewandten Sätzen zurück.
Die Bankenregulierungs- und Aufsichtsbehörde (BDDK) hat die zusätzlichen Risikogewichte aufgehoben, die bei der Berechnung der Eigenkapitaladäquanz von Banken auf Privatkredite und Hypothekendarlehen angewendet wurden.
In der Erklärung der BDDK heißt es:
„Wie bekannt ist, wurden im Rahmen koordinierter makroprudenzieller Maßnahmen, die zur Gewährleistung von Vertrauen und Stabilität auf den Finanzmärkten sowie zur Sicherstellung eines effizienten Funktionierens des Kreditsystems ergriffen wurden, bei der Berechnung der Eigenkapitaladäquanz von Banken vorsichtigere Risikogewichte für Privatkredite und Hypothekendarlehen angewendet als nach internationalen Mindeststandards vorgesehen.
Als Ergebnis der durchgeführten Bewertungen wurde mit dem Beschluss des Gremiums vom 19.09.2024 mit der Nummer 10964 gemäß der Verordnung über die Messung und Bewertung der Eigenkapitaladäquanz von Banken (Verordnung) bei der Berechnung der Eigenkapitaladäquanz-Standardquoten Folgendes beschlossen:
Für Verbraucherkredite,
Für private Kreditkarten,
Für an Verbraucher vergebene Fahrzeugkredite zum Erwerb von Personenkraftwagen sowie fahrzeugbesicherte Kredite und entsprechende Finanzierungsleasinggeschäfte,
Für Kredite, die durch eine Hypothek auf eine Wohnimmobilie besichert sind und an Verbraucher vergeben werden, die bereits Eigentümer mindestens einer Wohnimmobilie sind (einschließlich der Immobilie des Ehepartners oder der Kinder unter 18 Jahren), wurde beschlossen, die Beschlüsse des Gremiums vom 31.07.2023 (Nr. 10630) und vom 24.08.2023 (Nr. 10655), welche vorsichtigere Risikogewichte festlegten, aufzuheben und für diese Kredite wieder die in der Verordnung festgelegten Risikogewichte anzuwenden.“
WAS WURDE ZUVOR BESCHLOSSEN?
Die BDDK hatte mit einer Verordnung vom 31. Juli 2023 beschlossen, die Risikogewichte, die bei der Berechnung der Standardquoten für die Kapitaladäquanz berücksichtigt werden, für Verbraucherkredite, private Kreditkarten, Autokredite sowie fahrzeugbesicherte Kredite und Finanzierungsleasinggeschäfte mit Verbrauchern zu erhöhen.
Da bei der Anwendung des Standardansatzes für diese Transaktionen ein Risikogewicht von 150 Prozent angewandt wurde, führte dies zu einem Anstieg der Kreditzinsen und zielte darauf ab, sowohl das Kreditangebot als auch die Nachfrage zu begrenzen. Dies hatte auch die Binnennachfrage eingeschränkt.
RÜCKKEHR ZU DEN FRÜHEREN SÄTZEN
Mit der jüngsten Entscheidung kehrt die BDDK zu den zuvor in dieser Regelung verwendeten Sätzen zurück. Vor der Anpassung lagen die Risikogewichte bei Kreditkarten bei 100 Prozent für Laufzeiten von 1 bis 6 Monaten und bei 150 Prozent für Laufzeiten über 6 Monaten; bei Verbraucherkrediten betrugen sie 100 Prozent für Laufzeiten von 1 bis 12 Monaten und 150 Prozent für Laufzeiten über 12 Monaten, während das Risikogewicht für Autokredite bei 75 Prozent lag.
Nachrichtenquelle: 12punto
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