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Neue Entwicklung bei den IBB-Ermittlungen: 11 Personen nach 'tätiger Reue' freigelassen

Im Rahmen der Ermittlungen gegen die Stadtverwaltung Istanbul (IBB) wurden 11 inhaftierte Personen unter Anwendung der Regelungen zur 'tätigen Reue' freigelassen. Gegen die Freigelassenen wurden gerichtliche Auflagen wie ein Ausreiseverbot, Hausarrest und die Pflicht zur regelmäßigen Meldung bei der Polizeidienststelle verhängt.

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Neue Entwicklung bei den IBB-Ermittlungen: 11 Personen nach 'tätiger Reue' freigelassen

Bei den IBB-Ermittlungen, in deren Zuge auch der Präsidentschaftskandidat der CHP, Ekrem İmamoğlu, festgenommen wurde, gibt es eine neue Entwicklung.

Weitere 11 Personen, die im Rahmen der Ermittlungen inhaftiert waren, haben von der Regelung zur tätigen Reue Gebrauch gemacht.

Die 11 Personen, die von der tätigen Reue profitierten, wurden freigelassen.

Die 11 freigelassenen Personen sind:

Aziz İhsan Aktaş und Mustafa Mutlu: Hausarrest und Ausreiseverbot

Hüseyin Kum, Taner Gümüş, Murat Bıyık, Kadir Gümüş, Altan Gözcü: Gerichtliche Auflagen durch Ausreiseverbot und Meldepflicht

Servet Yıldırım: Hausarrest und Ausreiseverbot

Sami Özge Arıoğlu, Erdem Arıoğlu und Mustafa Başar Arıoğlu: Hausarrest und Ausreiseverbot

ERKLÄRUNGEN DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT

Die Erklärungen der Generalstaatsanwaltschaft zu den genannten Freilassungen lauten wie folgt:

"In der Akte der Generalstaatsanwaltschaft mit der Ermittlungsnummer 2024/236201 wurde nach den Aussagen von Aziz İhsan Aktaş, der wegen Führung einer kriminellen Vereinigung und Bestechung inhaftiert war, sowie Mustafa Mutlu, der wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung inhaftiert war, nachdem diese ihren Wunsch äußerten, von den Bestimmungen zur tätigen Reue zu profitieren, und nach den daraus resultierenden Feststellungen durch das Friedensgericht die Freilassung unter gerichtlichen Auflagen, bestehend aus Hausarrest und einem Ausreiseverbot, angeordnet.

In der Akte der Generalstaatsanwaltschaft mit der Ermittlungsnummer 2024/228233 wurde für die Personen Sami Özge Arıoğlu, Erdem Arıoğlu und Mustafa Başar Arıoğlu, die wegen Manipulation von Ausschreibungen und Bestechung inhaftiert waren, nach deren glaubhaften Aussagen zu konkreten Vorfällen sowie zur Struktur und Arbeitsweise der Organisation im Zusammenhang mit der Ausschreibung für den Bau der U-Bahn-Linie Kirazlı - Halkalı durch das Friedensgericht die Freilassung unter gerichtlichen Auflagen, bestehend aus einem Ausreiseverbot und Hausarrest, angeordnet.

In der Akte der Generalstaatsanwaltschaft mit der Ermittlungsnummer 2024/228233 wurden für die inhaftierten Personen, die im Rahmen der tätigen Reue gemäß Artikel 221 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) glaubhafte Aussagen zu konkreten Vorfällen sowie zur Struktur und Arbeitsweise der Organisation machten, nämlich;

Hüseyin Kum

Taner Gümüş

Murat Bıyık

Kadir Gümüş

Altan Gözcü durch das Friedensgericht die Freilassung unter gerichtlichen Auflagen durch Ausreiseverbot und Meldepflicht, sowie für Servet Yıldırım durch Hausarrest angeordnet."

WEITERE PERSONEN, DIE VON DER TÄTIGEN REUE PROFITIERT HABEN

Die weiteren Personen, die bisher von der „tätigen Reue“ profitiert haben, sind wie folgt:

1.Murat Abbas - Geschäftsführer von Kültür AŞ

2.Ertan Yıldız - Berater von İmamoğlu

3.Ahmet Çiçek - Inhaber der Firma Neva Org.

4.Mehmet İlhan Gülay - Gülaylar Altın

5.Noyan Kırmızıgül - Unternehmer

6.Seyfi Beyaz - Anteilseigner von Beyaz İnşaat

7.Eyüp Subaşı - Werbefachmann

8.Kabil Taşçı - Unternehmer

9.Güngör Gürman - Mitarbeiter des inhaftierten Murat Kapki

10.Şeyhmus Sarıboğa - Mitarbeiter des inhaftierten Murat Kapki

11. Murat İlbak - Unternehmer


Nachrichtenquelle: 12punto

gerichtliche Aufsicht Ermittlung Haftentlassung