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Neue Entwicklung zum eingestürzten Gebäude in Küçükçekmece

Nach dem Einsturz eines dreistöckigen Gebäudes in Küçükçekmece, bei dem gestern eine Person ums Leben kam und 8 Bürger verletzt wurden, wurde der Eigentümer verhaftet.

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Neue Entwicklung zum eingestürzten Gebäude in Küçükçekmece

Im Rahmen der von der Generalstaatsanwaltschaft Küçükçekmece nach dem Einsturz des Wohnhauses im Stadtteil Kartaltepe eingeleiteten Ermittlungen wurden die Verdächtigen nach ihrer polizeilichen Vernehmung zum Justizgebäude von Küçükçekmece gebracht.

Die Verdächtigen Ö.A.D., Inhaber des Dönerladens, und seine Ehefrau İ.D. wurden nach ihrer Aussage bei der Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß gesetzt.

Der Staatsanwalt beantragte beim zuständigen Haftrichter die Verhaftung des Gebäudeeigentümers H.M.G. sowie die Anordnung von Auflagen zur richterlichen Kontrolle für den ehemaligen Inhaber des Dönerladens, Ö.K.

GEBÄUDEEIGENTÜMER ALS SCHULDIG EINGESTUFT

In der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft wurde festgehalten, dass der Verdächtige H.M.G. trotz der Aussagen der Ladenbesitzer im Erdgeschoss, dass das Gebäude schwanke, bei den offiziellen Stellen keinen Antrag auf Überprüfung der Bausubstanz gestellt habe.

Es wurde vermerkt, dass der Verdächtige weder mit einem privaten Unternehmen Kontakt aufgenommen habe, um die Stabilität und Verstärkung des Gebäudes im Hinblick auf die Sicherheit der Bewohner und der Umgebung zu gewährleisten, noch habe er bei den offiziellen Stellen Anträge bezüglich der Tatsache gestellt, dass das Gebäude laut offiziellen Plänen zwar drei Stockwerke über dem Erdgeschoss aufweisen sollte, tatsächlich jedoch vier Stockwerke vorhanden waren – ein Umstand, der dem Eigentümer bekannt war.

In der Antragsschrift wurde mitgeteilt, dass der Verdächtige auch diesbezüglich keine Untersuchungen eingeleitet oder Anträge auf baurechtliche Klärung bei den Behörden gestellt habe. Aufgrund dieser Handlungen sei er für den Einsturz des Gebäudes sowie den Tod und die Verletzungen der Bewohner verantwortlich, weshalb seine Verhaftung wegen „fahrlässiger Tötung“ beantragt wurde.

Unterdessen wurde bekannt, dass nach einer ersten gutachterlichen Untersuchung der Trümmer zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt wurde, dass keine Stützen oder Träger durchtrennt wurden; die Untersuchungen dauern an.

Das zuständige Haftgericht entschied auf die Verhaftung des Gebäudeeigentümers H.M.G. und ordnete die Freilassung des ehemaligen Ladeninhabers Ö.K. unter Auflagen zur richterlichen Kontrolle an.


Nachrichtenquelle: İHA

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