Neue Ermittlungen der Istanbuler Staatsanwaltschaft gegen Özel: Beleidigung und Bedrohung
Gegen den CHP-Vorsitzenden Özel wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Beleidigung und Bedrohung eines Justizangehörigen eingeleitet.
Gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel wurde von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Beleidigung und Bedrohung eines Justizangehörigen eingeleitet.
Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass das Verfahren gegen den CHP-Vorsitzenden Özgür Özel aufgrund seiner Äußerungen über den Istanbuler Generalstaatsanwalt Akın Gürlek während einer von seiner Partei in Gaziosmanpaşa organisierten Kundgebung eingeleitet wurde.
In der Erklärung der Staatsanwaltschaft heißt es zu dem gegen Özgür Özel eingeleiteten Verfahren:
"Gegen den Vorsitzenden der Republikanischen Volkspartei (CHP), Özgür Özel, wurde aufgrund seiner Äußerungen über den Istanbuler Generalstaatsanwalt Herrn Akın Gürlek bei der heute in unserer Stadt abgehaltenen Kundgebung von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen 'Bedrohung eines Justizangehörigen zur Behinderung seiner Amtsausübung' und 'öffentlicher Beleidigung eines Amtsträgers aufgrund seiner Tätigkeit' eingeleitet."
Justizminister Yılmaz Tunç äußerte sich wie folgt zu den Aussagen von Özgür Özel über den Istanbuler Generalstaatsanwalt Akın Gürlek:
"Eine Bedrohung der Justiz ist ein offener Angriff auf den Rechtsstaat.
Die bedrohlichen Äußerungen des CHP-Vorsitzenden, die unseren Istanbuler Generalstaatsanwalt und Justizangehörige im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungen ins Visier nehmen, sind absolut inakzeptabel.
Niemand darf unsere Justizangehörigen an den Pranger stellen oder versuchen, die Justiz durch Drohungen zu beeinflussen. Diese rücksichtslosen und verantwortungslosen Erklärungen zielen direkt auf den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Justiz ab.
Artikel 138 unserer Verfassung betont, dass Richter und Staatsanwälte ihre Aufgaben ohne Anweisungen von Personen, Behörden oder Stellen, sondern ausschließlich auf der Grundlage von Recht und Gewissen erfüllen.
Neben dieser verfassungsrechtlichen Garantie stehen auch Rechtsbehelfe und rechtliche Einspruchsmechanismen gegen gerichtliche Entscheidungen offen.
In Bezug auf Vorwürfe, die bei der Justiz eingegangen sind, haben die betroffenen Personen das Recht auf Verteidigung. Der Ort, an dem die Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe erfolgt, sind die Justizbehörden.
Da die Entscheidungen, die aus den strafrechtlichen Ermittlungen hervorgehen werden, sowohl der Kontrolle der Justiz als auch der Kontrolle der Öffentlichkeit unterliegen, sind Drohungen und Beleidigungen gegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft während eines laufenden Verfahrens mit dem Rechtsstaat unvereinbar.
Es sollte nicht vergessen werden: Niemand kann außerhalb des Rechts durch Drohungen und Nötigung ans Ziel gelangen.
Die türkische Justiz führt ihre Aufgaben unabhängig und unparteiisch aus. Unsere Richter und Staatsanwälte werden sich Drohungen nicht beugen; die Waage der Gerechtigkeit wird weiterhin ohne Beeinflussung durch Druck, allein auf der Grundlage des Rechts, arbeiten."
Özgür Özel hatte bei der Kundgebung in Gaziosmanpaşa in Bezug auf Staatsanwalt Akın Gürlek folgende Äußerungen gemacht:
“Akın, du bist an den Falschen geraten, mein Sohn! Ich komme und werde dich auseinandernehmen, komm zur Besinnung”
“Bring mich nicht auf die Palme, wir versammeln uns so, dass wir nicht mehr auseinandergehen”
“Ich sage es Erdoğan, holt diesen hier weg”
Adalet Bakanı Tunç'tan hakkında soruşturma başlatılan CHP Genel Başkanı Özel'e dair ilk açıklamahttps://t.co/3LEXbHxuUK pic.twitter.com/7eXjPOCMDB
— 12punto (@12puntocomtr) June 4, 2025
Nachrichtenquelle: 12punto
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