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Neue Obergrenze für Mietsteigerungen bekannt gegeben: Juli-Berechnung für Wohnungen und Gewerbeimmobilien steht fest

Nachdem das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) die Inflationsdaten für Juni veröffentlicht hat, steht nun auch der maximale Mietsteigerungssatz fest, der im Juli angewendet werden kann. Der neue Obergrenzwert, der auf Basis des 12-Monats-Durchschnitts des Verbraucherpreisindex (VPI) berechnet wird, wurde mit 32,03 Prozent bekannt gegeben.

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Neue Obergrenze für Mietsteigerungen bekannt gegeben: Juli-Berechnung für Wohnungen und Gewerbeimmobilien steht fest

Mit der Bekanntgabe der Inflationszahlen für Juni durch das Türkische Statistikinstitut (TÜİK) wurde auch der maximale Steigerungssatz für Wohnungs- und Gewerbemieten festgelegt.

Den TÜİK-Daten zufolge lag die monatliche Inflation im Juni bei 0,99 Prozent, während die jährliche Inflation 32,11 Prozent betrug. In Übereinstimmung mit den veröffentlichten Daten wurde auch der für Mietsteigerungen maßgebliche 12-Monats-Durchschnitt des VPI aktualisiert.

MIETSTEIGERUNGSSATZ LIEGT BEI 32,03 PROZENT

Nach den Inflationsdaten für Juni wurde der maximale Mietsteigerungssatz, der im Juli für Wohnungen und Gewerbeimmobilien bei einer Vertragsverlängerung angewendet werden kann, auf 32,03 Prozent festgelegt.

Demnach können Gewerbemieter, deren Vertragslaufzeit in diesem Monat endet, und die jeweiligen Eigentümer eine Mietanpassung auf Basis dieser gesetzlichen Obergrenze von 32,03 Prozent vornehmen.

UNTER DEM WERT DES VORMONATS

Der im Vormonat bekannt gegebene maximale Mietsteigerungssatz lag bei 32,24 Prozent.

Der neue Satz, der nach den Inflationsdaten für Juni ermittelt wurde, liegt nun bei 32,03 Prozent.

WIE WIRD DIE MIETERHÖHUNG BERECHNET?

Der Steigerungssatz, der bei Wohnungsmieten angewendet werden kann, wird auf Basis der Veränderungsrate des vom Türkischen Statistikinstitut veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) im 12-Monats-Durchschnitt des Monats berechnet, der dem Monat der geplanten Erhöhung vorausgeht.

Gemäß dieser Berechnung kann der Vermieter eine Erhöhung bis zur Höhe des 12-Monats-Durchschnitts des VPI oder darunter vornehmen. Eine Mietsteigerung über diesem festgelegten Satz ist nicht zulässig.

BEISPIELRECHNUNG VERÖFFENTLICHT

Nach der für Mietsteigerungen maßgeblichen Berechnungsmethode wird beispielsweise bei einer geplanten Erhöhung im Oktober die vom Türkischen Statistikinstitut im September desselben Jahres veröffentlichte Veränderungsrate des VPI im 12-Monats-Durchschnitt herangezogen.


Nachrichtenquelle: 12punto