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Neue Regelung der AKP: Alle Schritte der Kommunen werden von der Zustimmung des Präsidenten abhängig gemacht

Mit einem neuen Gesetzesentwurf, den die AKP der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) vorgelegt hat, stehen Regelungen für Kommunen erneut auf der Tagesordnung. Der Entwurf weitet den zentralen Genehmigungsmechanismus aus, indem er den indirekten oder unentgeltlichen Erwerb von Unternehmen durch Kommunen sowie die Beteiligung an Genossenschaften von der Genehmigung des Präsidenten abhängig macht.

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Neue Regelung der AKP: Alle Schritte der Kommunen werden von der Zustimmung des Präsidenten abhängig gemacht

Die AKP hat den aus 31 Artikeln bestehenden "Gesetzesentwurf zur Änderung des Grundbuchgesetzes und einiger anderer Gesetze sowie des Gesetzesdekrets Nr. 375" bei der Präsidentschaft der TBMM eingereicht.

Der Entwurf sieht umfassende Änderungen in vielen Bereichen vor, von Brandschutzinspektionen bis zur Bekämpfung illegaler Bebauung, von Kataster- und Grundbuchvorgängen bis zur Bewertung von Immobilien des Schatzamtes sowie vom Wiederaufbau nach Katastrophen bis hin zur Umwelt- und Klimapolitik.

Darüber hinaus sind im Rahmen des Entwurfs auch Regelungen zum Personalwesen enthalten, die auf die Aufhebungen durch das Verfassungsgericht folgen. Der bemerkenswerteste Punkt der Regelung betrifft jedoch die Bestimmungen für Kommunen. Es wird davon ausgegangen, dass die AKP, die nach den Kommunalwahlen 2019 die Metropolregionen verloren hat, darauf abzielt, den Präsidenten zur einzigen autorisierten Instanz bei den Unternehmens- und Genossenschaftsaktivitäten der Kommunen zu machen.

Einige der im Entwurf hervorgehobenen Regelungen sind wie folgt:

STEMPELSTEUERBEFREIUNG BEI TOKİ-PROJEKTEN

Für soziale Wohnungsbauprojekte, die von der TOKİ durchgeführt werden, sowie für Bauarbeiten, die zusammen mit Wohnraum ausgeschrieben werden, ist eine Stempelsteuerbefreiung vorgesehen, die bis zum 31. Dezember 2027 gültig sein soll. Mit dieser Regelung soll die Produktionskosten für Wohnraum für Bürger mit mittlerem und niedrigem Einkommen gesenkt werden.

BEFUGNIS BEI WOHNANLAGEN-NEBENKOSTEN LIEGT BEI DEN WOHNUNGSEIGENTÜMERN

Es ist geplant, dass die als Vorauszahlung von den Wohnanlagenverwaltungen geforderten Nebenkosten der Zustimmung der Eigentümerversammlung unterliegen. Damit soll verhindert werden, dass Verwalter einseitige und unbegrenzte Erhöhungen der Nebenkosten vornehmen.

Mit einer weiteren Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes wird die Befugnis der Eigentümerversammlung bei der Festlegung von Nebenkosten- und Vorauszahlungsbeträgen gestärkt, während gleichzeitig ein effektiverer Schutz der Eigentümer vor willkürlichen Praktiken angestrebt wird.

KLARHEIT BEI MESSUNTERSCHIEDEN IM GRUNDBUCH- UND KATASTERWESEN

Für Kataster- und Grundbuchpläne wird eine Definition der "Toleranzgrenze (tecviz)" für Unterschiede zwischen Flächen, die mit alten Messmethoden bestimmt wurden, und Flächen, die mit aktuellen Technologien berechnet wurden, eingeführt.

Unterschiede außerhalb dieser Grenze werden als Fehler akzeptiert und von Amts wegen korrigiert, während Unterschiede innerhalb der Grenze je nach Einzelfall bewertet werden. Damit soll ein wissenschaftlicher und rechtlicher Standard bei Grundbuchkorrekturen geschaffen und Unsicherheiten bei der Berechnung von Haftung und Entschädigung beseitigt werden.

ZENTRALE GENEHMIGUNG FÜR UNTERNEHMENS- UND GENOSSENSCHAFTSSCHRITTE DER KOMMUNEN

Der indirekte oder unentgeltliche Erwerb von Unternehmen, die Gründung neuer Unternehmen oder die Beteiligung an Genossenschaften durch Kommunen und deren angeschlossene Einrichtungen wird von der Genehmigung des Präsidenten abhängig gemacht. Die Regelung gilt als ein Schritt, der die zentrale Kontrolle über die wirtschaftlichen Aktivitäten der lokalen Verwaltungen verstärkt.

NEUE NUTZUNGSFLÄCHEN FÜR UNGENUTZTE GRUNDSTÜCKE DES SCHATZAMTES

Die Aufhebung der Zuweisung, die Eintragung auf das Schatzamt und die unentgeltliche Übertragung von Immobilien des Schatzamtes, deren Zweckbestimmung beendet ist oder die ungenutzt sind, werden durch eine Entscheidung des Ministeriums möglich sein. 40 Prozent der Einnahmen aus diesen Immobilien werden an die durchführende Behörde und 60 Prozent an die betreffenden öffentlichen Einrichtungen übertragen. Die Regelung zielt darauf ab, Finanzmittel für die Stadterneuerung, soziale Wohnungsbauprojekte und öffentliche Investitionen bereitzustellen.

SICHERHEIT FÜR ANSPRUCHSBERECHTIGTE IM ERDBEBENGEBIET

Es wird gesetzlich festgelegt, dass Zuschüsse und Kredite, die nach den Erdbeben vom 6. Februar mit Zentrum in Kahramanmaraş an Anspruchsberechtigte vergeben wurden, nicht gepfändet werden können. Zudem wird verhindert, dass übergebene Wohnungen zurückgegeben und wieder in den öffentlichen Bestand aufgenommen werden. Auch die Unterschiede zwischen den von der AFAD durchgeführten Bauvorhaben und den durch Zuschüsse und Kredite unterstützten Bauvorhaben werden klar definiert.


Nachrichtenquelle: 12punto