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Neue Regelung der AKP zum Zustellungsgesetz

Mit einem von der AKP ausgearbeiteten Gesetzesentwurf sind bedeutende Änderungen bei der Zustellungspraxis geplant. Der Regelung zufolge soll der Anwendungsbereich der elektronischen Zustellungspflicht ausgeweitet werden, sodass künftig auch Beamte, Inhaber einer blauen Karte sowie Schlichter einbezogen werden.

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Neue Regelung der AKP zum Zustellungsgesetz

Abgeordnete der AKP haben an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, der umfassende Änderungen am Zustellungsgesetz vorsieht. Mit dem Entwurf, der voraussichtlich im neuen Jahr bei der Präsidentschaft der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingereicht wird, soll der Anwendungsbereich des elektronischen Zustellungssystems erweitert werden.

ELEKTRONISCHE ZUSTELLUNGSPFLICHT WIRD AUSGEWEITET

Dem Entwurf zufolge wird es für die zur Zustellung befugten Behörden verpflichtend, elektronische Zustellungen an Beamte, Ausländer mit blauer Karte sowie Schlichter zu senden.

NEUE VORAUSSETZUNG BEI KLAGE- UND VOLLSTRECKUNGSVERFAHREN

Bei der Einreichung von Klagen und bei Vollstreckungsverfahren müssen die Parteien ihre elektronischen Zustellungsadressen angeben. Zudem sollen neue Regelungen implementiert werden, um Zustellungsverfahren ins Ausland effizienter zu gestalten.

ZUSTELLUNGEN WERDEN NICHT MEHR ZURÜCKGESENDET

Eine weitere Neuerung im Entwurf sieht vor, dass Zustellungen, die an der angegebenen Adresse nicht zugestellt werden können oder bei denen der Empfänger nicht angetroffen wird, nicht mehr zurückgeschickt werden. In diesen Fällen werden die Zustellungen an die im Zentralen Personenstandsregister (MERNİS) hinterlegten Adressen weitergeleitet.


Nachrichtenquelle: 12punto