Neue Regelung des Gouverneursamts Istanbul für Boote und Yachten! Tritt am 8. September in Kraft
Das Gouverneursamt Istanbul hat für Boote ab einer Länge von 24 Metern das Ein- und Aussteigen von Passagieren an Küstenstrukturen ohne Betriebsgenehmigung am Bosporus untersagt. Die Entscheidung tritt am 8. September in Kraft; die Einhaltung wird durch eine neu geschaffene Kontrollkommission für Küstenaktivitäten überwacht.
Das Gouverneursamt Istanbul hat eine "Entscheidung zur Regulierung der Aktivitäten von Tagesausflugsbooten, Vergnügungsbooten, Booten mit Betriebsgenehmigung für schwimmende Anlagen sowie gewerblichen Yachten mit Betriebsgenehmigung für Ausflugszwecke in den Küstengebieten des Bosporus" veröffentlicht.
In der Entscheidung wird betont, dass der Bosporus sowohl national als auch international von großer natürlicher, historischer und strategischer Bedeutung ist. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass die jüngste Zunahme unbefugter Küstennutzungen, illegaler Stromanschlüsse, infrastruktureller Mängel und unkontrollierter Aktivitäten ernsthafte Bedrohungen für die öffentliche Ordnung sowie die Sicherheit von Leben und Eigentum darstellt.
SICHERHEITSRISIKEN IM FOKUS
In der Entscheidung wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass Brandgefahr, illegale Stromnutzung, unbefugte Betankung und eine unzureichende technische Infrastruktur zu erheblichen Sicherheitsproblemen führen. Das Gouverneursamt erklärte: "Gemäß den Artikeln 11/B und 66 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442, dem Tourismusförderungsgesetz Nr. 2634, dem Hafengesetz Nr. 618, dem Umweltgesetz Nr. 2872, dem Küstengesetz Nr. 3621 sowie weiteren einschlägigen Vorschriften ist das Gouverneursamt verpflichtet, die öffentliche Ordnung, die Umweltgesundheit sowie die Sicherheit von Leben, Eigentum und Schifffahrt in den Küsten- und Uferbereichen zu gewährleisten."
EIN- UND AUSSTEIGEN AN UNBEFUGTEN ANLAGEN VERBOTEN
Gemäß der neuen Regelung dürfen Anlegestellen, Kais und ähnliche Küstenstrukturen ohne Betriebsgenehmigung nicht mehr als Anlaufstellen für das Ein- und Aussteigen von Passagieren genutzt werden.
In der Entscheidung heißt es:
"Es ist Tagesausflugsbooten, Vergnügungsbooten, Booten mit Betriebsgenehmigung für schwimmende Anlagen sowie gewerblichen Yachten mit Betriebsgenehmigung für Ausflugszwecke mit einer Gesamtlänge von 24 Metern und mehr untersagt, an Küstenstrukturen (Anlegestellen, Kais, Bojen etc.) an der anatolischen und europäischen Küste des Bosporus, für die vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (Generaldirektion für Werften und Küstenstrukturen) keine Betriebsgenehmigung erteilt wurde, Passagiere ein- oder aussteigen zu lassen."
Zudem wurde bekannt gegeben, dass die Nutzung von Strom-, Wasser- und Abfallentsorgungsdiensten durch große Boote an unbefugten Küstenstrukturen beendet wird; das Anlegen und Festmachen ist künftig nur noch an genehmigten Küsteneinrichtungen gestattet.
TRITT AM 8. SEPTEMBER IN KRAFT
Die Entscheidung tritt am 8. September 2025 in Kraft. Die Kontrollen werden durch die neu zu gründende Kontrollkommission für Küstenaktivitäten unter der Leitung des Gouverneursamts Istanbul durchgeführt.
Es wurde angekündigt, dass bei den Kontrollen mehrere Institutionen zusammenarbeiten werden, insbesondere die Stadtverwaltung Istanbul, die Polizeidirektion der Provinz, das Regionalkommando der Küstenwache für das Marmarameer und den Bosporus, die Hafenbehörde der Region Istanbul sowie die Schifffahrtskammer İMEAK.
Das Gouverneursamt fügte zudem hinzu:
"In den oben definierten Bereichen ist sicherzustellen, dass an den Küstenabschnitten, die von den unter diese Entscheidung fallenden Wasserfahrzeugen geräumt werden, kein anderes Wasserfahrzeug – unabhängig von seiner Größe – anlegt; diese Bereiche müssen freigehalten werden. Gegen Betreiber von Wassertourismusfahrzeugen, die gegen diese Entscheidung verstoßen, werden unverzüglich die erforderlichen verwaltungsrechtlichen Sanktionen gemäß dem Hafengesetz Nr. 618, den einschlägigen Verordnungen und anderen Rechtsvorschriften verhängt."
ZIEL: GEORDNETER UND SICHERER WASSERTOURISMUS
Das Gouverneursamt betonte, dass die getroffenen Entscheidungen nicht nur der öffentlichen Ordnung dienen, sondern auch dem Schutz der Umweltgesundheit, der Vermeidung von Brand- und Infrastrukturrisiken sowie der Förderung eines nachhaltigen und umweltfreundlichen Wassertourismus. Die Entscheidung gilt für alle Küstenstrukturen innerhalb der Grenzen Istanbuls; natürliche und juristische Personen sind zur Einhaltung dieser Regelungen verpflichtet.
Nachrichtenquelle: İHA
Meistgelesen
Das Schreiben nimmt kein Ende: Noch eine FETÖ-Erinnerung
Der Geist, der an der Leggings hängen blieb...
Junges Paar stirbt bei Absturz mit Geländewagen 15 Meter in die Tiefe
Die internen Debatten der CHP interessieren mich überhaupt nicht
Abgeordneter, dem ein Wechsel zur AKP nachgesagt wird, beginnt Überzeugungstour
Ümit Özdağ kommentiert neue Parteigründung
Strenge Kontrollen für Fahranfänger
Warnung vor dem Risiko von Haarausfall bei GLP-1-Medikamenten
Die Wahl des stellvertretenden Bürgermeisters, die die CHP gewonnen hatte, wird ab der dritten Runde wiederholt
Enver-Altaylı-Vorwurf in der Akte Yazıcıoğlu