Neue Regelung für Anträge bei Verbraucherschlichtungsstellen
Für Anträge bei den Verbraucherschlichtungsstellen wurde eine neue Regelung eingeführt. Gemäß dieser Neuerung, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, können Anträge bei den Verbraucherschlichtungsstellen für Streitigkeiten unter einem Wert von 149.000 TL eingereicht werden.
Das Handelsministerium hat ein Kommuniqué zur Erhöhung der monetären Grenzwerte vorbereitet, die in Artikel 68 des Gesetzes Nr. 6502 über den Schutz der Verbraucher sowie in Artikel 6 der Verordnung über Verbraucherschlichtungsstellen festgelegt sind. Die Entscheidung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
MONETÄRE GRENZE ERNEUERT
Mit der neuen Regelung wurden die für Anträge bei den Verbraucherschlichtungsstellen erforderlichen monetären Grenzwerte basierend auf der für das Jahr 2024 festgelegten Neubewertungsrate von 43,93 % neu berechnet und mit Wirkung zum 1. Januar 2025 aktualisiert.
STREITIGKEITEN UNTER 149.000 TL
Im Laufe des Jahres 2025 können für Verbraucherstreitigkeiten mit einem Wert von unter 149.000 TL Anträge bei den Verbraucherschlichtungsstellen der Provinzen oder Bezirke eingereicht werden.
Darüber hinaus wurden auf Grundlage von Artikel 77 desselben Gesetzes auch die für das Jahr 2025 geltenden Verwaltungsgeldstrafen gemäß der Neubewertungsrate von 43,93 % erhöht. Das Kommuniqué zu den Verwaltungsgeldstrafen wurde ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht.
Nachrichtenquelle: 12punto
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