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Neue Regelung zur Bestellung von Treuhändern für Unternehmen eingeführt

Mit einer im Amtsblatt veröffentlichten Gesetzesänderung wurde festgelegt, dass bei begründetem Verdacht auf bestimmte Straftaten der Einlagensicherungsfonds (TMSF) für einen Zeitraum von 5 Jahren als Treuhänder für Unternehmen und deren Vermögenswerte bestellt werden kann. Der TMSF hat eine Erklärung zu diesem Thema abgegeben.

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Neue Regelung zur Bestellung von Treuhändern für Unternehmen eingeführt

Unter den Gesetzesänderungen, die in der Ausgabe des Amtsblatts vom 4. Februar veröffentlicht wurden, findet sich eine wichtige Neuregelung zur Bestellung von Treuhändern (Kayyım) für Unternehmen.

Der neuen Regelung zufolge kann der Einlagensicherungsfonds (TMSF) für einen Zeitraum von 5 Jahren als Treuhänder bestellt werden, wenn bei Straftaten, die unter die Artikel 282, 314 und 315 des türkischen Strafgesetzbuches sowie unter Artikel 4 des Gesetzes zur Verhinderung der Finanzierung von Terrorismus fallen, ein begründeter Verdacht besteht und die Bestellung eines Treuhänders für Unternehmen und deren Vermögenswerte angeordnet wird.

In der Erklärung hieß es:

Bezüglich der in der Presse verbreiteten Behauptungen und Erklärungen zu den Befugnissen der Treuhänderschaft:

Aufgrund der in den letzten Tagen von bestimmten Kreisen bewusst verbreiteten Behauptung, der „TMSF werde Unternehmen ohne Gerichtsbeschluss beschlagnahmen“, ist eine Klarstellung erforderlich geworden.

Ohne einen Gerichtsbeschluss kann der TMSF nicht als „Treuhänder“ für ein Unternehmen bestellt werden.

Gemäß der neuen gesetzlichen Regelung, die mit Artikel 7 des Gesetzes Nr. 7539 vom 4. Februar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist es dem TMSF möglich geworden, seine im Bankengesetz verankerten Befugnisse auszuüben, sofern er gemäß Artikel 133 der Strafprozessordnung (CMK) als Treuhänder bestellt wird.

Die Bestellung von Treuhändern für Unternehmen ist keine neue Regelung. Gemäß der Strafprozessordnung (CMK) werden bei Vorliegen eines „begründeten Verdachts“ im Rahmen der Gesetze Treuhänder für Unternehmen bestellt.

Mit der Gesetzesänderung kann der TMSF nur dann durch ein Gericht gemäß den Artikeln 133 und 128 der Strafprozessordnung als Treuhänder bestellt werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass Straftaten wie Geldwäsche aus Straftaten gemäß dem türkischen Strafgesetzbuch, die Unterstützung bewaffneter Organisationen und die Bereitstellung von Waffen sowie die Finanzierung von Terrorismus gemäß dem Gesetz zur Verhinderung von Terrorismus begangen wurden.

Entgegen den Behauptungen ist weder die Bestellung von Treuhändern für Unternehmen, die nicht in Straftaten verwickelt sind, ohne Gerichtsbeschluss möglich, noch kann der TMSF rechtlich als Treuhänder für Kommunen bestellt werden.

Dem TMSF wurden durch das Gesetz keine zuvor nicht existierenden neuen Befugnisse erteilt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit der jüngsten Regelung eine auf 5 Jahre befristete Bestimmung getroffen wurde, die es ermöglicht, die bereits bestehenden, im Bankengesetz definierten Befugnisse des TMSF zu nutzen, um die Unternehmen, für die er bestellt wurde, effektiv zu verwalten.

Dies wird der Öffentlichkeit respektvoll mitgeteilt.

DIE IM AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTE ÄNDERUNG

Die Gesetzesänderung in der Ausgabe des Amtsblatts vom 4. Februar lautet wie folgt:

„ARTIKEL 7 – Dem Gesetz Nr. 7145 vom 25.07.2018 über die Änderung einiger Gesetze und Gesetzesdekrete wurde der folgende vorläufige Artikel hinzugefügt.

„VORLÄUFIGER ARTIKEL 2 – (1) Falls bei Vorliegen von begründeten Verdachtsmomenten hinsichtlich der Begehung von Straftaten gemäß den Artikeln 282, 314 und 315 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237 vom 26.09.2004 oder Artikel 4 des Gesetzes zur Verhinderung der Finanzierung von Terrorismus Nr. 6415 vom 07.02.2013 die Bestellung eines Treuhänders für Unternehmen gemäß Artikel 133 der Strafprozessordnung oder für Vermögenswerte gemäß Absatz 10 von Artikel 128 beschlossen wird, kann der Einlagensicherungsfonds ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Artikels für einen Zeitraum von fünf Jahren als Treuhänder bestellt werden. In diesem Fall finden die dem Einlagensicherungsfonds im Bankengesetz Nr. 5411 vom 19.10.2005 verliehenen Rechte und Befugnisse hinsichtlich der Rechte und Befugnisse der Treuhänderschaft entsprechende Anwendung. Die Befugnisse der Generalversammlung der Unternehmen werden vom Einlagensicherungsfonds ausgeübt, ohne den Bestimmungen des türkischen Handelsgesetzbuches Nr. 6102 vom 13.01.2011 unterworfen zu sein. Diese Unternehmen oder Vermögenswerte werden unter der Aufsicht des Einlagensicherungsfonds von den vom Einlagensicherungsfonds bestellten Managern gemäß den Handelsbräuchen und wie ein umsichtiger Kaufmann verwaltet. Aufgrund der finanziellen Situation, der Eigentümerstruktur, der Marktbedingungen oder anderer Probleme der Unternehmen oder Vermögenswerte kann der Einlagensicherungsfonds über den teilweisen oder vollständigen Verkauf oder die Auflösung und Liquidation des Unternehmens oder seiner Vermögenswerte entscheiden. Verkaufs- und Liquidationsvorgänge werden vom Verwaltungsrat/Vorstand des jeweiligen Unternehmens oder den Treuhändervertretern der Vermögenswerte oder dem Einlagensicherungsfonds durchgeführt. Bei Verkaufs- und Liquidationsvorgängen ist die Zustimmung der Minderheitsaktionäre nicht erforderlich. Der nach Begleichung der Schulden des Unternehmens oder der Vermögenswerte aus dem Verkaufserlös verbleibende Betrag kann für die Geschäfte des Unternehmens oder der Vermögenswerte verwendet werden. Der nach Abschluss der Auflösungs- und Liquidationsvorgänge und der Begleichung der Schulden verbleibende Betrag wird bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens auf einem dafür eröffneten Konto verzinst. Die vom Vorstand des Einlagensicherungsfonds zur Durchführung der Liquidationsvorgänge der Unternehmen bestellte Liquidationskommission besitzt die Parteifähigkeit in Bezug auf gerichtliche Verfahren oder Klagen. Unternehmen, deren Treuhänderschaft vom Einlagensicherungsfonds ausgeübt wird, sind bei den von ihnen eingereichten Klagen von Gerichtsgebühren befreit. Beschlagnahmungs- und Sicherungsmaßnahmen, die gemäß Artikel 128 der Strafprozessordnung für Unternehmen, Immobilien, Rechte, Vermögenswerte und Forderungen erlassen wurden, für die die Bestellung des Einlagensicherungsfonds als Treuhänder beschlossen wurde, entfallen mit der Übertragung der Treuhänderbefugnis auf den Einlagensicherungsfonds automatisch. Für diejenigen, die bestellt oder beauftragt wurden, die Unternehmen oder Vermögenswerte, für die der Einlagensicherungsfonds als Treuhänder bestellt wurde, zu verwalten und zu vertreten, oder für diejenigen, die von den Bestellten zur Ausübung der Vertretungsbefugnis beauftragt wurden, sowie für die in diesem Rahmen durchgeführten Transaktionen findet Artikel 127 des Gesetzes Nr. 5411 Anwendung.

(2) Im Falle einer Entscheidung über die Einziehung (Konfiszierung) dieser Unternehmen oder Vermögenswerte wird die Einziehungsentscheidung durch den Verkauf oder die Liquidation der Unternehmen oder Vermögenswerte durch deren Verwaltungsräte/Vorstände oder Treuhändervertreter oder den Einlagensicherungsfonds vollstreckt. In diesem Prozess wird die Verwaltung der Unternehmen oder Vermögenswerte im Rahmen des ersten Absatzes fortgesetzt. Verkäufe oder Liquidationen von Unternehmen oder Vermögenswerten oder Verkäufe als wirtschaftliche Einheit erfolgen im Rahmen der dem Einlagensicherungsfonds durch das Gesetz Nr. 5411 verliehenen Befugnisse. Der nach Begleichung der Schulden des Unternehmens oder der Vermögenswerte aus dem Verkaufserlös verbleibende Betrag kann für die Geschäfte des Unternehmens oder der Vermögenswerte verwendet werden. Im Falle einer Liquidationsentscheidung werden die Vorgänge von Liquidationskommissionen durchgeführt. Verbleibt nach der Liquidation ein Restbetrag, so fließt dieser als Einnahme an das Finanzministerium.

(3) Klagen gegen Entscheidungen und Handlungen des Einlagensicherungsfonds im Rahmen seiner Treuhänderaufgabe werden vor den Verwaltungsgerichten am Sitz des Einlagensicherungsfonds verhandelt.“

846 UNTERNEHMEN WERDEN DURCH VOM TMSF BESTELLTE TREUHÄNDER VERWALTET

Nach Angaben auf der offiziellen Website des TMSF gibt es zum 31. Januar 2025 Treuhänder in 846 Unternehmen. Davon sind 618 Unternehmen mit vollständiger Treuhänderschaft, 62 Unternehmen mit Kontrolltreuhänderschaft, 73 mit teilweiser Treuhänderschaft und 93 Unternehmen als Treuhänderschaft für persönliches Vermögen gelistet.


Nachrichtenquelle: 12punto

Amtsblatt TMSF