Neue Strafen im Amtsblatt veröffentlicht: Befugnisse für Wachleute, unbefugte Nutzung von Blaulichtern und illegale Waffen...
Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Innenverwaltungsbeamte und einiger anderer Gesetze sowie des Gesetzesdekrets Nr. 375, das Regelungen im Bereich der inneren Sicherheit enthält, wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach wurde die Strafe für die unbefugte Nutzung von Blaulichtern und Dachleuchten auf 96.000 Lira erhöht. Die Untergrenze der Freiheitsstrafen für den Besitz illegaler Waffen wurde auf 2 Jahre und die Obergrenze auf 4 Jahre angehoben. Mit dem Gesetz wird zudem für die Einfuhr bestimmter Teile von Schusswaffen eine Freiheitsstrafe von 5 bis 12 Jahren verhängt.
Gemäß dem am 21. November von der Großen Nationalversammlung der Türkei verabschiedeten Gesetz werden die Untersuchungen und Bewertungen zur Feststellung von Innenverwaltungsbeamten der ersten Klasse künftig höchstens zweimal jährlich durch das Innenministerium durchgeführt.
Den Mitgliedern der Polizei-Fürsorge- und Hilfskasse, die dem Sicherheitsapparat angehören, oder im Falle ihres Todes ihren Erben werden Ruhestandshilfen, Invaliditätsleistungen und Sterbegeld gewährt; pensionierte Mitglieder erhalten zudem Gewinnbeteiligungen und Sterbegeld.
STRAFEN FÜR SCHUSSWAFFEN
Personen, deren Waffe zum dritten Mal gestohlen wurde oder die ihre Waffe zum dritten Mal verloren haben, wird der Waffenschein entzogen; diesen Personen wird für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Datum des Vorfalls keine Erlaubnis zum Besitz oder Tragen von Waffen erteilt.
Für Waffenscheine, die auf Veteranen sowie deren Eltern, Ehepartner und Kinder übergehen, oder falls keine Erben vorhanden sind, für neu zu erwerbende Waffenscheine, entfällt die zeitliche Befristung.
Wer Teile von Schusswaffen wie Lauf, Verschluss, Gehäuse, Rahmen, Zylinder, Verschlusskopf, Auszieher, Schlagbolzen oder ähnliche Komponenten ins Land einführt oder verkauft, wird mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 12 Jahren bestraft.
Die Freiheitsstrafe für das unerlaubte Tragen, Kaufen und Besitzen von Waffen wird von bisher 1 Jahr Untergrenze auf 2 Jahre und von 3 Jahren Obergrenze auf 4 Jahre angehoben.
UNBEFUGTE NUTZUNG VON BLAULICHTERN
Wer unbefugt Blaulichter oder Dachleuchten verwendet, muss mit einer Geldstrafe von 96.000 Lira rechnen; der Führerschein wird für 30 Tage eingezogen und das Fahrzeug für denselben Zeitraum aus dem Verkehr gezogen.
Die Daten des Fahrzeugregister- und Zulassungssystems, das von der Notarvereinigung der Türkei geführt wird, werden künftig in Echtzeit auch mit dem Generalkommando der Gendarmerie geteilt.
Vereine, die seit mindestens einem Jahr bestehen, dürfen Vereinslokale eröffnen; für Verbände und Konföderationen gilt diese Voraussetzung nicht.
NEUE BEFUGNISSE FÜR WACHLEUTE
Wenn ein Markt- und Nachbarschaftswächter den begründeten Verdacht hat, dass eine von ihm angehaltene Person oder ein Fahrzeug Waffen mit sich führt, darf er zur Gefahrenabwehr die Person durch Abtasten von außen kontrollieren; bei Fahrzeugen dürfen die Bereiche kontrolliert werden, die bei einem Blick von außen einsehbar sind.
Personal der Generaldirektion für Sicherheit, das seine Aufgaben mit herausragendem Erfolg erfüllt, kann vom Innenminister mit der „Medaille für herausragenden Mut und Aufopferung der Polizei“, der „Ehrenmedaille der Polizei“ oder der „Medaille für herausragende Dienste der Polizei“ ausgezeichnet werden.
Nachrichtenquelle: AA
Meistgelesen
Das Schreiben nimmt kein Ende: Noch eine FETÖ-Erinnerung
Der Geist, der an der Leggings hängen blieb...
Berühmter Regisseur Ezel Akay und sein Bruder festgenommen
Er nannte die Kommunen, die zur 'Neuen Partei' wechseln werden, und ein Detail zu Istanbul erregte Aufmerksamkeit
Abgeordneter, dem ein Wechsel zur AKP nachgesagt wird, beginnt Überzeugungstour
Die internen Debatten der CHP interessieren mich überhaupt nicht
Kritische Unterscheidung bei der Behauptung zum auswärtigen Essen
Ümit Özdağ kommentiert neue Parteigründung
Strenge Kontrollen für Fahranfänger
Enver-Altaylı-Vorwurf in der Akte Yazıcıoğlu