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Neue Strafregelung der AKP für straffällig gewordene Kinder: Weg für lebenslange Haft mit erschwerten Bedingungen geebnet

Mit einem neuen Gesetzesentwurf, den die AKP in die Große Nationalversammlung der Türkei eingebracht hat, werden das Straf- und Vollzugssystem für straffällig gewordene Kinder neu geregelt. Der Entwurf sieht eine Verschärfung bestimmter Strafen für die Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen, eine Änderung der Vollzugsregeln, eine Erhöhung der Sanktionen für die Verantwortung der Eltern sowie eine Freiheitsstrafe für Personen vor, die ihre Waffe durch Fahrlässigkeit in die Hände von Kindern gelangen lassen.

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Neue Strafregelung der AKP für straffällig gewordene Kinder: Weg für lebenslange Haft mit erschwerten Bedingungen geebnet

Die AKP hat einen neuen Gesetzesentwurf in die Große Nationalversammlung der Türkei eingebracht, der Änderungen am Straf- und Vollzugssystem für straffällig gewordene Kinder vorsieht.

Mit dem Entwurf sollen die Unter- und Obergrenzen einiger Freiheitsstrafen für Kinder angehoben, die Strafminderung bei bestimmten Delikten begrenzt und neue Regelungen im Vollzugssystem eingeführt werden. Im Rahmen der Neuregelung ist zudem eine Verschärfung der Strafen für die Verantwortung der Eltern vorgesehen.

Die stellvertretende AKP-Fraktionsvorsitzende Leyla Şahin Usta teilte die Details des Entwurfs auf einer Pressekonferenz mit der Öffentlichkeit. Usta erklärte, dass insbesondere die Tatsache, dass kriminelle Organisationen Kinder zu Straftaten anstiften, neue Regelungen im bestehenden System erforderlich mache.

STRAFGRENZEN WERDEN ANGEHOBEN

Dem Entwurf zufolge werden die Sanktionen für bestimmte schwere Straftaten, die von straffällig gewordenen Kindern in der Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen begangen werden, verschärft. Die Regelung umfasst Bestimmungen zur lebenslangen Haft mit erschwerten Bedingungen sowie Artikel, die die Verantwortung der Eltern erhöhen.

IM ENTWURF ENTHALTENE REGELUNGEN

Mit einer Änderung des Artikels 31 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) wurden die Unter- und Obergrenzen für Freiheitsstrafen angehoben. Zudem ist vorgesehen, dass bei vorsätzlicher Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge durch Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren unter Berücksichtigung der Schwere des vorsätzlichen Verschuldens, der Art und Weise der Tatausführung sowie früherer rechtskräftiger Verurteilungen wegen vorsätzlicher Straftaten nach richterlichem Ermessen keine Strafminderung angewendet werden kann.

Das Mindestalter für die Anwendung von Rückfallbestimmungen im türkischen Strafgesetzbuch wird von 18 auf 15 Jahre gesenkt, um insbesondere zu verhindern, dass Kinder im Alter von 15 bis 18 Jahren von kriminellen Organisationen für Straftaten instrumentalisiert werden, und um die Abschreckung zu erhöhen.

Unter Berücksichtigung der grundlegenden Rolle der Eltern bei der Entwicklung des Kindes werden die Unter- und Obergrenzen für das im türkischen Strafgesetzbuch verankerte Delikt der "Verletzung der aus dem Familienrecht resultierenden Verpflichtungen" angehoben.

Sollte ein Kind aufgrund der Verletzung der aus dem Familienrecht resultierenden Verpflichtungen eine vorsätzliche Tötung oder eine vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge begehen, zielt die Regelung darauf ab, die Verantwortung der Familie für das Kind zu stärken, indem die gegen die Eltern zu verhängende Strafe gemäß diesem Artikel um das Eineinhalbfache bis zum Doppelten erhöht werden kann.

Der Entwurf sieht vor, dass die Freiheitsstrafen für jugendliche Straftäter nicht mehr direkt in Erziehungsanstalten vollzogen werden, sondern der Vollzug in geschlossenen Jugendstrafvollzugsanstalten beginnt und eine Verlegung in Erziehungsanstalten erst nach Feststellung eines guten Verhaltens möglich ist.

Mit dem Entwurf wird die bisherige Praxis aufgegeben, bei der Berechnung der Frist für die bedingte Entlassung bei vorsätzlicher Tötung, Sexualdelikten, Herstellung und Handel mit Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen sowie der Gründung einer kriminellen Vereinigung einen Tag, den das Kind bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres in einer Vollzugsanstalt verbracht hat, als zwei Tage anzurechnen; stattdessen wird nun ein Tag als ein Tag gewertet.

Der Entwurf sieht zudem eine Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren für Personen vor, die ihre Schusswaffe entgegen der Sorgfaltspflicht so aufbewahren, dass sie von einem Kind in Besitz genommen werden kann.


Nachrichtenquelle: 12punto