Neuer Schritt der Regierung gegen E-Zigaretten: Haftstrafen drohen
In einem neuen Gesetzesentwurf, den die AKP-Regierung in den kommenden Tagen in die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM) einbringen will, sind Haftstrafen für den Handel mit E-Zigaretten sowie für die Destillation zur Erhöhung des Alkoholgehalts vorgesehen.
Die AKP-Regierung, die gegen die Schattenwirtschaft und den Schmuggel bei Tabak und Alkohol vorgehen will, bereitet neue Sanktionen gegen die E-Zigaretten-Abhängigkeit vor, deren Konsum unter Jugendlichen zunimmt.
Wie die regierungsnahe Zeitung Türkiye berichtet, wird die Regierung diesbezüglich einen neuen Gesetzesentwurf in die TBMM einbringen. Dem Entwurf zufolge drohen Personen, die E-Zigaretten, E-Shishas oder ähnliche Produkte, die Tabakwaren imitieren, sowie die für deren Konsum verwendeten elektronischen Geräte, Komponenten, Ersatzteile und Lösungen im Inland zu kommerziellen Zwecken herstellen, verkaufen, zum Verkauf anbieten, besitzen oder transportieren, Haftstrafen von drei bis sechs Jahren.
Wie bei Zigarettenpackungen werden auch auf Filterhülsen (Makaron) zu 85 Prozent bildliche und in türkischer Sprache verfasste Warnhinweise angebracht sein. Dieser Anteil wird bei Zigarettenpapier und Filtern 65 Prozent betragen. Filterhülsen, Zigarettenpapier und Filter werden in einheitlichen Standardverpackungen verkauft. Auf Wasserpfeifen werden ebenfalls bildliche und schriftliche Warnhinweise angebracht sein. Bei Nichteinhaltung wird eine Geldstrafe von 50.000 Lira verhängt.
10 MILLIONEN LIRA GELDSTRAFE
Wer Ethylalkohol zweckentfremdet für kommerzielle Zwecke verwendet, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Lira rechnen. Für das Hinzufügen von Aromen zu Ethylalkohol ist eine Geldstrafe von einer Million Lira vorgesehen.
Das unerlaubte Destillieren zur Erhöhung des Alkoholgehalts wird selbst für den Eigenbedarf verboten. Wer dagegen verstößt, soll mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden.
Keine Zeichen, Bilder oder Symbole, die an alkoholische Getränke erinnern könnten, dürfen an irgendeinem Ort verwendet werden. Marken für fermentierte und destillierte alkoholische Getränke dürfen nicht gegeneinander ausgetauscht werden.
Wer den Handel mit Alkohol und alkoholischen Getränken nicht über das vom Landwirtschaftsministerium bereitgestellte elektronische System abwickelt, wird mit einer Geldstrafe von 10 Millionen Lira belegt.
Sollte die Tat innerhalb von fünf Jahren wiederholt werden, werden die Lizenzen für Produktions- und Importaktivitäten entzogen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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