Person, die Atatürk beleidigte, rudert zurück! Untersuchungshaft wird fortgesetzt...
Die Person, die während des Freitagsgebets in Gayrettepe auf das Gebet für Atatürk reagierte und sowohl Atatürk als auch den Imam beleidigte, wurde dem Haftrichter vorgeführt. Das Gericht entschied, die Untersuchungshaft des Beschuldigten, der behauptete, „Atatürk nicht gemeint zu haben“, fortzusetzen.
A.B., der am 10. November 2023 während des Freitagsgebets in Gayrettepe auf das Gebet für Atatürk reagierte und nach dem Verlassen der Moschee in einem Beitrag auf seinem Social-Media-Konto Atatürk sowie den Imam, der für ihn gebetet hatte, beleidigte, war in Ümraniye festgenommen worden. Die Person wurde wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Beleidigung des Andenkens an Atatürk“ inhaftiert und in ein Gefängnis überstellt.
Bei der Verhandlung vor dem 13. Strafgericht erster Instanz von Anadolu waren der inhaftierte Angeklagte A.B. sowie die Anwälte der Parteien anwesend.
„ICH HABE ATATÜRK NICHT GEMEINT“
Der inhaftierte Angeklagte erklärte in seiner Verteidigung: „Ich wurde wütend, als der Imam sagte: ‚Lasst uns den Koran für seine Seele lesen‘, obwohl in der Predigt keine Erwähnung von Mustafa Kemal Atatürk vorgesehen war, und nahm das Video auf. Später bereute ich es und löschte mein Konto. Ich weiß, dass diese Beleidigungen auch im Islam nicht akzeptiert werden. Der Islam basiert auf gutem Charakter, deshalb habe ich es sehr bereut. Ich beantrage meine Freilassung und meinen Freispruch. Als ich ‚Ungläubiger‘ sagte, meinte ich nicht Atatürk. Dass der Beitrag auf den 10. November fiel, war ebenfalls nicht geplant“, sagte er.
ENTSCHEIDUNG ZUR FORTSETZUNG DER UNTERSUCHUNGSHAFT
Das Gericht, das die Übermittlung der Akte an die Staatsanwaltschaft zur Erstellung des Plädoyers anordnete, entschied auf die Fortsetzung der Untersuchungshaft des Angeklagten und vertagte die Verhandlung.
AUS DER ANKLAGESCHRIFT
In der von der Generalstaatsanwaltschaft Anadolu vorbereiteten Anklageschrift wurde für den Angeklagten wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Beleidigung des Andenkens an Atatürk“ eine Freiheitsstrafe von 1,5 bis 4,5 Jahren gefordert.
Nachrichtenquelle: İHA
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