Plünderungsbeschluss im Amtsblatt: Baureife Grundstücke aus dem Waldstatus entlassen
Laut einem im Amtsblatt veröffentlichten und in Kraft getretenen Präsidialdekret wurden in 13 Provinzen, darunter Bursa, Eskişehir, Elazığ, Bingöl, Sinop, Kastamonu, Kütahya, Muğla und Zonguldak, Millionen Quadratmeter Waldfläche aus dem Waldstatus entlassen.
Mit dem am 7. Januar 2021 im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret Nr. 3413 war die „Verordnung über Verfahren zur Entlassung aus dem Waldstatus“ im Rahmen von Artikel 16 des Zusatzes zum Forstgesetz Nr. 6831 in Kraft getreten.
VOR 3 JAHREN VERÖFFENTLICHT
Gemäß der Verordnung können Gebiete, deren Grenzen vom Präsidenten festgelegt werden und bei denen das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft keinen Nutzen in der Erhaltung als Wald sieht, die nicht in landwirtschaftliche Flächen umgewandelt werden können, auf denen sich Siedlungen befinden oder die für die Schaffung von Siedlungen geeignet sind, sowie steinige, felsige, unfruchtbare und faktisch nicht als Wald geltende Flächen aus den Waldgrenzen entlassen werden.
BESCHLUSS UMFASST 13 PROVINZEN
Dem im Amtsblatt vom 18.01.2024 veröffentlichten Präsidialdekret zufolge wurde in 13 Provinzen, darunter Bursa, Eskişehir, Elazığ, Bingöl, Sinop, Kastamonu, Kütahya, Muğla und Zonguldak, Millionen Quadratmeter Waldfläche aus dem Waldstatus entlassen.

Nachrichtenquelle: 12punto
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