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Präsident erhält Befugnisse bei Import- und Exportentscheidungen: Gesetzesentwurf angenommen

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes zum Schutz des Wertes der türkischen Währung sowie einiger anderer Gesetze, der Regelungen zur Wirtschaft enthält, wurde in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommen und verabschiedet.

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Präsident erhält Befugnisse bei Import- und Exportentscheidungen: Gesetzesentwurf angenommen

Gemäß der mit dem Gesetz vorgenommenen Änderung des Gesetzes zum Schutz des Wertes der türkischen Währung wird der Präsident befugt sein, Entscheidungen zur Regulierung und Begrenzung des An- und Verkaufs von Devisen, Bargeld, Wertpapieren und Anleihen sowie von Edelmetallen, Edelsteinen und allen daraus hergestellten oder diese enthaltenden Waren und Werten, der Raffination von Edelmetallen sowie der Ausfuhr oder Einfuhr all dieser Waren und Werte, Handelswechsel sowie aller Arten von Mitteln und Dokumenten, die zur Sicherung der Zahlung dienen, zu treffen und Maßnahmen zum Schutz des Wertes der türkischen Währung zu ergreifen.

Sollte die unerlaubte Ausfuhr oder Einfuhr der genannten Waren und Werte nicht bereits nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung des Schmuggels als Straftat oder Ordnungswidrigkeit gelten, wird die Person mit einer Geldstrafe in Höhe des halben bis zum doppelten Verkehrswerts der Waren und Werte belegt; bleibt es beim Versuch, wird die Strafe um die Hälfte reduziert.

Wer in Bereichen, für die eine Betriebserlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist, ohne die erforderliche Erlaubnis oder Bescheinigung tätig wird, wird mit einer Geldstrafe zwischen 50.000 und 250.000 Lira belegt, und alle Aktivitäten in der Betriebsstätte, in der die unbefugte Tätigkeit ausgeübt wurde, werden für einen Monat eingestellt. Im Falle einer Wiederholung der unbefugten Tätigkeit innerhalb von 5 Jahren nach dem Datum, an dem die Entscheidung über die verwaltungsrechtliche Sanktion rechtskräftig wurde, wird die Geldstrafe in der Höchstgrenze angewendet. Wenn aus den Ankündigungen oder der Art der Tätigkeit der unbefugt Tätigen hervorgeht, dass die Betriebsstätte ausschließlich zu dem Zweck eröffnet oder betrieben wurde, Tätigkeiten auszuüben, für die eine Betriebserlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist, werden alle Aktivitäten in der betreffenden Betriebsstätte dauerhaft eingestellt und die Geldstrafe in der Höchstgrenze verhängt. Die Stilllegungsmaßnahmen werden auf Antrag des Ministeriums für Schatz und Finanzen von den Gouverneursämtern durchgeführt.

Auf die festzusetzende Geldstrafe wird für den Zeitraum zwischen dem Datum der Ordnungswidrigkeit und dem Datum der Einziehung ein Verzugszins in Höhe des nach dem Gesetz über das Einziehungsverfahren öffentlicher Forderungen festgelegten Verzugszinssatzes erhoben, der zusammen mit der Geldstrafe eingezogen wird.

Im Falle einer Wiederholung der im Gesetz genannten Ordnungswidrigkeiten innerhalb von 5 Jahren nach dem Datum, an dem die Entscheidung über die verwaltungsrechtliche Sanktion für dieselbe Ordnungswidrigkeit rechtskräftig wurde, werden die Strafen verdoppelt.

GEBÜHRENTARIFE FÜR BETRIEBSERLAUBNISSE

Mit dem Gesetz wird das betreffende Gesetz im Einklang mit einer Aufhebungsentscheidung des Verfassungsgerichts geändert. Gemäß der Bestimmung, in der die Tätigkeiten aufgeführt sind, für die eine Genehmigung des Ministeriums für Schatz und Finanzen erforderlich ist, wird eine Genehmigung des Ministeriums für den gewerblichen Devisenhandel, für die Tätigkeit als Mitglied am Edelmetallmarkt der Borsa Istanbul Anonim Şirketi, für die Edelmetallraffination sowie für Tätigkeiten im Rahmen des Kimberley-Prozess-Zertifizierungssystems, dessen Teilnahme durch einen Beschluss des Ministerrates beschlossen wurde, zwingend erforderlich sein.

Das Ministerium für Schatz und Finanzen ist befugt, die Genehmigungen der im Rahmen der Gesetzgebung zugelassenen Aktiengesellschaften zu widerrufen, wenn festgestellt wird, dass diese entgegen den festgelegten wirtschaftlichen Zwecken und Themen tätig sind, und für Unternehmen, die gewerblichen Devisenhandel betreiben, unter Berücksichtigung von Kriterien wie Größe, Bevölkerung, Handels- und Tourismusvolumen der Provinzen und Bezirke, in denen sie tätig sind, Tätigkeitsregionen festzulegen.

Es werden Gebührentarife für Aktiengesellschaften, die im Rahmen des Gesetzes eine Betriebserlaubnis für den gewerblichen Devisenhandel benötigen, sowie Gebührentarife für Betriebserlaubnisse zur Tätigkeit als Mitglied am Edelmetallmarkt der Borsa Istanbul Anonim Şirketi und für Edelmetallraffinationsaktivitäten festgelegt.

Bei der Übertragung von Anteilen der genannten Aktiengesellschaften, die für den gewerblichen Devisenhandel, die Tätigkeit als Mitglied am Edelmetallmarkt der Borsa Istanbul Anonim Şirketi und Edelmetallraffinationsaktivitäten zugelassen sind, wird die in den jeweiligen Tarifen angegebene Gebühr anteilig zum übertragenen Anteil erhoben. Verfügt die Aktiengesellschaft, deren Anteile übertragen werden, über mehrere in dieser Regelung genannte Betriebserlaubnisse, wird die in den jeweiligen Tarifen angegebene Gebühr für jede Betriebserlaubnis anteilig zum übertragenen Anteil gesondert erhoben. Bei einer Übertragung von Anteilen durch Erbschaft, aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder wenn die Person, die die Anteile übernimmt, der Ehepartner, ein Abkömmling, ein Vorfahre oder ein Geschwisterteil des derzeitigen Anteilseigners ist, wird keine Gebühr erhoben.

Die im Rahmen dieser Bestimmung einzuziehenden Gebühren sind bei den Finanzämtern einzuzahlen. Die Gebührenbeträge werden jedes Jahr ab Beginn des Kalenderjahres um die gemäß den Bestimmungen des Steuerverfahrensgesetzes für das Vorjahr festgestellte und bekannt gegebene Neubewertungsrate erhöht. Bei der Einziehung der in den Gebührentarifen festgelegten Gebühren ist die zum Zeitpunkt des ersten Antrags beim Ministerium für Schatz und Finanzen geltende Gebühr maßgebend. Der Präsident ist befugt, die Beträge in den Gebührentarifen bis auf das Doppelte zu erhöhen und bis auf die Hälfte zu senken.

REGELUNG ZUR ÜBERSTUNDENVERGÜTUNG FÜR DAS PERSONAL DER FINANZBEHÖRDEN

Gemäß der Änderung des Steuerverfahrensgesetzes ist bei elektronischen Prüfprotokollen, die koordinatenbasierte Standortinformationen und Fotos des Prüfungsortes enthalten, die Unterschrift von Polizei, Gendarmerie, Dorfvorstehern (Muhtar) oder Mitgliedern des Ältestenrats nicht erforderlich.

Dem Gesetz zufolge wird der Indikatorwert von 160, der bei der Festlegung der Überstundenvergütung für Beamte und Vertragsbedienstete der Finanzverwaltung (GİB), die mit Vollstreckungs-, Einziehungs-, Prüfungs- sowie allgemeinen und intensiven Steuerprüfungsaufgaben außerhalb des Amtes betraut sind und aufgrund dieser Aufgaben tatsächlich außerhalb der normalen Arbeitszeit arbeiten, für jede geleistete Überstunde auf 300 angehoben. Zudem darf die monatliche Überstundenvergütung pro Person 50 Stunden nicht überschreiten, und die Anzahl der Mitarbeiter, die eine Überstundenvergütung erhalten können, darf nicht mehr als 40 Prozent (statt bisher 20 Prozent) der Gesamtzahl der Beamten und Vertragsbediensteten der Finanzverwaltung betragen. Diese Bestimmung tritt zu Beginn des Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung der Regelung folgt.

Gemäß der Änderung des Mehrwertsteuergesetzes sind die Lieferung von leichten Nutzfahrzeugen, Lastkraftwagen, Lieferwagen, Geländewagen der Lieferwagengruppe und Motorrädern, die vom Verteidigungsministerium, Innenministerium, der Präsidentschaft der Verteidigungsindustrie und der Präsidentschaft des Nationalen Nachrichtendienstes ausschließlich für die Bedürfnisse der nationalen Verteidigung und inneren Sicherheit beschafft und verwendet werden, von der Mehrwertsteuer befreit.

Auch Übertragungen und Lieferungen im Rahmen des Verkaufs von Immobilien, die sich im Eigentum von Stiftungen unter der Generaldirektion für Stiftungen und von dieser Institution verwalteten Stiftungen befinden, sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Die bei der Einfuhr von Waren, die in der dem Gesetz über die Sonderverbrauchssteuer beigefügten Liste Nr. 1 aufgeführt sind, darunter Kraftstoffe und Erdgasarten, berechnete und besicherte Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) wird in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer einbezogen. Diese Bestimmung tritt zu Beginn des Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung der Regelung folgt.

Gemäß der Ergänzung der Bestimmung zur Befreiung der juristischen Person der Organisierten Industriezone von allen Arten von Steuern, Abgaben und Gebühren bei Transaktionen im Zusammenhang mit der Anwendung des Gesetzes über Organisierte Industriezonen gilt diese Befreiung nicht für die gemäß dem Ausgabesteuergesetz zu zahlende Banken- und Versicherungssteuer.

Gemäß der Änderung des Gesetzes über Gewerkschaften der öffentlichen Bediensteten und Tarifverträge können gegen verantwortliche Personen öffentlicher Institutionen und Organisationen, die bis zum 31. Mai 2025 entgegen den Verfahren und Grundsätzen in den gemäß den Gesetzesbestimmungen unterzeichneten Tarifverträgen und Entscheidungen des Schiedsgerichts für öffentliche Bedienstete Kleiderbeihilfen, Schutzkleidung oder Schutzausrüstung gewährt haben, keine verwaltungsrechtlichen oder finanziellen Ermittlungen oder Gerichtsverfahren eingeleitet werden, sofern der Gegenstand keine Straftat darstellt; bereits eingeleitete Verfahren werden eingestellt.


Nachrichtenquelle: 12punto

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