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Präsidenten-Erlass zum 8. März im Amtsblatt veröffentlicht: „Ausschuss zur Stärkung der Frau“ gegründet

Ein vom AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan unterzeichneter Erlass zur „Stärkung der Frau“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

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Präsidenten-Erlass zum 8. März im Amtsblatt veröffentlicht: „Ausschuss zur Stärkung der Frau“ gegründet

Mit dem von Erdoğan unterzeichneten und im Amtsblatt veröffentlichten Erlass zur „Stärkung der Frau“ wurde ein „Koordinierungsausschuss zur Stärkung der Frau“ eingerichtet.

NEUE POLITIK FÜR FRAUENRECHTE

Dem Erlass zufolge sollen Maßnahmen ergriffen werden, damit Frauen in Bereichen wie Bildung, Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Umwelt und Klimawandel eine aktivere Rolle einnehmen können. Das Unternehmertum von Frauen soll gefördert und Mechanismen zur Verbesserung der Chancengleichheit im Arbeitsleben sollen entwickelt werden. Zudem werden verschiedene Regelungen getroffen, um die politische Teilhabe von Frauen zu erhöhen und sicherzustellen, dass sie stärker in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Um die vollständige und wirksame Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt zu gewährleisten und das weibliche Unternehmertum zu unterstützen, werden notwendige Lösungsvorschläge erarbeitet.

Neue Programme sollen ins Leben gerufen werden, um das gesellschaftliche Bewusstsein für die Gleichstellung von Mann und Frau zu schärfen. All diese Arbeiten werden im Rahmen des „Strategiepapiers und Aktionsplans zur Stärkung der Frau (2024-2028)“ durchgeführt.

WER GEHÖRT DEM AUSSCHUSS AN?

Dem zur Stärkung der Frauenrechte gebildeten Ausschuss werden unter dem Vorsitz des Ministers für Familie und soziale Dienste die zuständigen stellvertretenden Minister der Ministerien für Justiz, Arbeit und soziale Sicherheit, Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel, Inneres, nationale Bildung, Gesundheit, Industrie und Technologie, Land- und Forstwirtschaft sowie Handel angehören. Zudem werden hochrangige, entscheidungsbefugte Vertreter der Präsidentschaft für Strategie und Haushalt, der Kommunikationsdirektion, der türkischen Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde, des Hochschulrats, des Rundfunk- und Fernseh-Oberrats, der Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien, der Sozialversicherungsanstalt, der türkischen Arbeitsagentur, der Verwaltung zur Entwicklung und Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen sowie des Ausschusses für Unternehmerinnen der Union der Kammern und Warenbörsen der Türkei sowie der Generaldirektor für den Status der Frau teilnehmen.

Der Ausschuss wird mindestens einmal jährlich zusammentreten und kann bei Bedarf außerordentliche Sitzungen einberufen. Universitäten, Nichtregierungsorganisationen und Vertreter des Privatsektors können ebenfalls in die Arbeit einbezogen werden.


Nachrichtenquelle: 12punto

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