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Reaktion von Çankaya-Bürgermeister Güner auf 'Inhaftierung aufgrund einer Zeugenaussage unter Geheimhaltung': Stellungnahme zum ehemaligen Büroleiter

Der Bürgermeister von Çankaya, Hüseyin Can Güner, erklärte über seinen Social-Media-Account, dass Köksal zwischen Mai 2024 und Mai 2026 als Büroleiter in der Stadtverwaltung von Çankaya tätig war und dieses Amt mit Stand Mai 2026 verlassen hat.

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Reaktion von Çankaya-Bürgermeister Güner auf 'Inhaftierung aufgrund einer Zeugenaussage unter Geheimhaltung': Stellungnahme zum ehemaligen Büroleiter

Güner äußerte sich zu dem ehemaligen Büroleiter Sadık Can Köksal, der nach seiner Festnahme inhaftiert wurde. 

Güner betonte, dass es keinerlei konkrete Beweise gebe, die die gegen Köksal erhobenen Vorwürfe stützen würden. Er hob hervor, dass zwei während des Gewahrsams durchgeführte Tests negativ ausgefallen seien und die Entscheidung zur Inhaftierung ausschließlich auf der "abstrakten und grundlosen" Aussage eines Zeugen unter Geheimhaltung beruhe.

"Beide Tests fielen negativ aus"

Entgegen den Behauptungen in einigen Medienorganen stellte Güner klar, dass gegen Köksal außer dem Vorwurf des illegalen Substanzkonsums keine weiteren Anschuldigungen erhoben wurden, und teilte folgende Details zum Prozess mit:

Während des Gewahrsams wurden sowohl in Ankara als auch in Istanbul zwei separate Tests durchgeführt, deren Ergebnisse beide negativ waren.

Bei den Durchsuchungen in Köksals Wohnsitz wurden keinerlei belastende Beweise gefunden.

Köksal erklärte, zu keinem Zeitpunkt seines Lebens illegale Substanzen konsumiert zu haben, was durch die Testergebnisse und die gesammelten Beweise bestätigt wurde.

"Die Aussage des Zeugen unter Geheimhaltung ist abstrakt, widersprüchlich und grundlos"

Güner reagierte auf den Haftbefehl und erklärte, dass trotz der vorliegenden konkreten Beweise und Testergebnisse die Aussage eines Zeugen unter Geheimhaltung als einziger Grund für die Inhaftierung seines Mitarbeiters angeführt wurde. Güner bezeichnete die betreffenden Aussagen als "reine Verleumdung" und charakterisierte die Schilderungen des Zeugen unter Geheimhaltung als "abstrakt, widersprüchlich und grundlos".

Güner schloss seine Erklärung mit den folgenden Worten:

"Im Glauben daran, dass die Wahrheit und das Recht früher oder später ans Licht kommen werden, legen wir den Prozess der Kenntnis und dem Urteil der Öffentlichkeit dar."


Nachrichtenquelle: 12punto

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