Recht auf Teilzeitarbeit für Staatsbedienstete im Amtsblatt veröffentlicht
Die Verordnung über die Ausübung des Rechts auf Teilzeitarbeit für Staatsbedienstete wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Die im Rahmen des Artikels, der dem Gesetz über Staatsbedienstete Nr. 657 hinzugefügt wurde, erstellte "Verordnung über die Ausübung des Rechts auf Teilzeitarbeit für Staatsbedienstete" wurde im Amtsblatt vom 18. Juli 2025 mit der Nummer 32959 veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Die Entscheidung wurde mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan veröffentlicht.
Gemäß der Verordnung können Staatsbedienstete nach der Geburt oder bei Adoption bis zum Schuleintritt des Kindes in die Grundschule die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit arbeiten. In diesem Zeitraum bleiben der Status und der Titel des Beamten gewahrt, während das Gehalt proportional zur geleisteten Arbeitszeit gezahlt wird.
Anträge auf Teilzeitarbeit sind schriftlich bei den jeweiligen Institutionen einzureichen. Die Institutionen werden den Antrag spätestens innerhalb eines Monats bearbeiten. Im Falle einer Genehmigung kann der Beamte, der in Teilzeit wechselt, dieses Recht bis zum Beginn der Grundschulzeit des Kindes in Anspruch nehmen. Wer jedoch von diesem Recht Gebrauch macht und für dasselbe Kind wieder in Vollzeit zurückkehrt, kann dieses Recht nicht erneut in Anspruch nehmen. Die wöchentliche Arbeitszeit darf nicht weniger als 3 Tage betragen. Der Beamte darf nicht weniger als 3 Stunden oder mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten. Der zuständige Vorgesetzte kann je nach Dienstbedarf oder auf Wunsch des Beamten die Arbeitstage und -stunden zweimal jährlich, jeweils im Januar und Juli, ändern.
Beamte, die in öffentlichen Institutionen und Organisationen als Abteilungsleiter oder in gleichwertigen oder höheren Führungspositionen tätig sind, sowie Beamte, die in Auslandsvertretungen arbeiten, können das Recht auf Teilzeitarbeit nicht in Anspruch nehmen.
Während der Teilzeitarbeit bleiben der Status, der Titel sowie der Dienstgrad und die Stufe des Staatsbediensteten unverändert erhalten. In diesem Zeitraum werden jedoch das Gehalt, die Rentenbeiträge und die Sozialleistungen entsprechend der geleisteten Arbeitszeit berechnet. Zudem werden Anwendungen bezüglich beruflicher Aufstiege, In-House-Schulungen und ähnlicher persönlicher Rechte unter Berücksichtigung der geleisteten Arbeitszeit festgelegt.
Nachrichtenquelle: İHA
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